Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Neunter Band: enthaltend Kapitel 17 und 18.. Томас Бабингтон МаколейЧитать онлайн книгу.
die der glatte Eisspiegel zurückwarf.3 Die englischen Lords beglückwünschten ihren Gebieter wegen seiner großen Popularität. „Ja,” sagte er, „aber ich bin nicht der Liebling. Der Jubel würde ungleich größer gewesen sein, wenn Marie bei mir gewesen wäre.”
Wenige Stunden nach seinem triumphirenden Einzuge wohnte der König einer Sitzung der Generalstaaten bei. Sein letztes Erscheinen in ihrer Mitte hatte an dem Tage stattgefunden, an welchem er sich nach England einschiffte. Er hatte damals unter dem lauten Schluchzen und Weinen dieser ernsten Senatoren ihnen für die Güte gedankt, mit der sie über seine Kindheit gewacht, seinen jugendlichen Geist gebildet und in reiferen Jahren seine Autorität unterstützt, und er hatte seine geliebte Gemahlin feierlich ihrer Obhut empfohlen. Jetzt kehrte er zu ihnen zurück als der König dreier Reiche, als das Haupt der größten Coalition, die Europa seit hundertachtzig Jahren gesehen hatte, und man hörte nichts als Beifall und Glückwünsche im Saale.4
Congreß im Haag
Inzwischen bewegten sich durch die Straßen des Haag die Equipagen und Gefolge der Fürsten und Gesandten, welche zu dem großen Congresse strömten. Zuerst erschien der ehrgeizige und prachtliebende Friedrich, Kurfürst von Brandenburg, der einige Jahre später den Titel König von Preußen annahm. Dann kamen der junge Kurfürst von Bayern, der Regent von Würtemberg, die Landgrafen von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt und eine lange Reihe souverainer Fürsten aus den erlauchten Häusern Braunschweig, Sachsen, Holstein und Nassau. Der Marquis von Gastanaga, Gouverneur der spanischen Niederlande, kam vom viceköniglichen Hofe zu Brüssel zu der Versammlung. Außerordentliche Gesandte waren vom Kaiser, von der Königin von Spanien, Polen, Dänemark und Schweden und vom Herzoge von Savoyen geschickt. Die Stadt und Umgegend bot kaum Räumlichkeiten genug zur Aufnahme der englischen Lords und Gentlemen und der deutschen Grafen und Barone, welche Neugierde oder Amtspflicht an den Versammlungsort geführt hatten. Die ernste Hauptstadt der sparsamsten und betriebsamsten Nation der Welt war so heiter wie Venedig zur Carnevalszeit. Die durch jene majestätischen Linden und Ulmen, in deren Mitte die Villa des Prinzen von Oranien liegt, führenden Alleen strotzten von den Federbüschen, den Ordenssternen, den wallenden Perrücken, den gestickten Röcken und den vergoldeten Degengefäßen eleganter Cavaliere aus London, Berlin und Wien. Unter die Edelleute waren jedoch auch Gauner gemischt, nicht minder prächtig gekleidet als jene. Des Abends waren die Hazardspieltische belagert und das Theater bis unter das Dach gefüllt. Fürstliche Bankets drängten sich in rascher Aufeinanderfolge. Die Speisen wurden in goldenen Schüsseln aufgetragen und nach der alten teutonischen Sitte, mit welcher Shakespeare seine Landsleute bekannt gemacht hat, ertönten die Pauken und Trompeten so oft einer der großen Fürsten eine Gesundheit ausbrachte. Einige englische Lords, insbesondere Devonshire, gaben Feste, welche mit denen der Souveraine wetteiferten. Es wurde bemerkt, daß die deutschen Potentaten, welche im allgemeinen bezüglich der Etikette streitsüchtig und peinlich waren, sich bei dieser Gelegenheit ohne alle Förmlichkeit versammelten und ihren Hang zu genealogischen und heraldischen Controversen vergessen zu haben schienen. Die Liebe zum Wein aber, welche damals ein characteristischer Zug ihrer Nation war, hatten sie nicht vergessen. An der Tafel des Kurfürsten von Brandenburg erregte der gravitätische Ernst der holländischen Staatsmänner, die in ihrer Nüchternheit durch Citate aus Grotius und Puffendorf den Unsinn widerlegten, den die berauschten Edlen des Reichs hervorstammelten, große Heiterkeit. Einer dieser Edlen leerte so viele Humpen, daß er in das Torffeuer taumelte, aus dem er erst wieder herausgezogen wurde, als sein schöner Sammetrock verbrannt war.5
Doch inmitten dieser festlichen Gelage wurden die Geschäfte nicht vernachlässigt. Es wurde eine förmliche Sitzung des Congresses unter Wilhelm’s Präsidium gehalten, worin er in einer kurzen und würdevollen Ansprache, welche rasch die Runde durch ganz Europa machte, die Nothwendigkeit festen Zusammenhaltens und energischer Anstrengung auseinandersetzte. Die tiefe Ehrerbietung, mit der ihn die glänzende Versammlung anhörte, erweckte den bitteren Neid und Aerger seiner Feinde in England wie in Frankreich. Die deutschen Potentaten wurden heftig getadelt, daß sie einem Emporkömmlinge den Vorrang einräumten. Die Vornehmsten unter ihnen bezeigten ihm aber auch in der That eine solche Achtung, wie sie sie kaum der kaiserlichen Majestät gezollt haben würden; sie mischten sich unter die in seinem Vorzimmer harrende Menge und benahmen sich an seiner Tafel so ehrfurchtsvoll wie irgend ein dienstthuender englischer Lord. Auf einer Carricatur sind die verbündeten Fürsten als Bären mit Maulkörben dargestellt, einige mit Kronen, andere mit Staatsmützen auf dem Kopfe. Wilhelm hält sie alle an einer Kette und läßt sie tanzen. Auf einer andren Carricatur sah man ihn bequem in einem Armstuhl hingestreckt, die Füße auf einem Kissen und den Hut auf dem Kopfe, während die Kurfürsten von Brandenburg und Bayern entblößten Hauptes auf niedrigen Sesseln zu seiner Rechten und Linken saßen; die Schaar der Landgrafen und souverainen Herzöge stand in bescheidener Entfernung, und Gastanaga, der unwürdige Nachfolger Alva’s, erwartete mit gebeugtem Knie die Befehle des ketzerischen Tyrannen.6
Wilhelm sein eigner Minister des Auswärtigen
Es wurde bald auf höheren Befehl angekündigt, daß noch vor Beginn des Sommers zweihundertzwanzigtausend Mann gegen Frankreich im Felde stehen würden.7 Das Contingent, das jede der verbündeten Mächte zu stellen hatte, wurde bekannt gemacht. Diejenigen Angelegenheiten aber, über welche eine öffentliche Erklärung abzugeben nicht zweckmäßig gewesen wäre, wurden zwischen dem Könige von England und seinen Bundesgenossen privatim besprochen. Bei dieser wie bei jeder andren wichtigen Gelegenheit während der ganzen Dauer seiner Regierung war er sein eigner Minister des Auswärtigen. Um der Form willen war es nothwendig, daß ihm ein Staatssekretär zur Seite stand, und daher hatte Nottingham ihn nach Holland begleitet. Aber wenn auch Nottingham in allen die innere Verwaltung England’s betreffenden Dingen das Vertrauen seines Gebieters in hohem Grade besaß, so erfuhr er doch von den Geschäften des Congresses wenig mehr als was er in den Zeitungen las.
Dieses Verfahren würde jetzt für höchst verfassungswidrig angesehen werden, und viele Schriftsteller, welche den Maßstab ihres Jahrhunderts an die Transactionen einer früheren Zeit legten, haben Wilhelm deshalb, weil er ohne den Rath seiner Minister handelte, und seine Minister, weil sie es sich gefallen ließen, über Angelegenheiten, bei denen die Ehre der Krone und das Wohl der Nation stark betheiligt waren, in Unkenntniß zu bleiben, streng getadelt. Man darf jedoch wohl mit Gewißheit annehmen, daß das was die rechtschaffensten und achtbarsten Männer beider Parteien, z. B. Nottingham unter den Tories und Somers unter den Whigs, nicht allein thaten, sondern auch öffentlich eingestanden, nicht ganz unverantwortlich gewesen sein kann; und eine genügende Entschuldigung ist nicht schwer zu finden.
Die Lehre, daß der Souverain nicht verantwortlich ist, ist unzweifelhaft so alt wie irgend ein andrer Theil unsrer Verfassung. Nicht minder uralt ist die Lehre, daß seine Minister verantwortlich sind. Daß da wo keine Verantwortlichkeit ist, keine sichere Gewähr gegen schlechte Verwaltung sein kann, ist ein Satz, den zu unsrer Zeit und in unsrem Lande Wenige bestreiten werden. Aus diesen drei Vordersätzen folgt ganz natürlich, daß die Verwaltung dann am besten geleitet zu werden verspricht, wenn der Souverain keinen öffentlichen Act ohne die Beihülfe und Vermittelung eines Ministers vollzieht. Diese Folgerung ist durchaus richtig. Aber wir müssen bedenken, daß Regierungen anders construirt sind als Schlußfolgerungen. In der Logik kann nur ein Dummkopf die Vordersätze zugeben und den daraus hervorgehenden Schluß in Abrede stellen. In der Praxis aber sehen wir, daß große und aufgeklärte Staatsgesellschaften oftmals viele Generationen hindurch darin beharren, Grundsätze aufzustellen, und doch nicht nach diesen Grundsätzen handeln wollen. Es darf bezweifelt werden, ob irgend ein Staatswesen, das jemals thatsächlich existirt hat, der reinen Idee dieses Staatswesens genau entsprochen hat. Nach der reinen Idee des constitutionellen Königthums herrscht der Fürst, regiert aber nicht, und das constitutionelle Königthum, wie es jetzt in England besteht, kommt der reinen Idee näher als in irgend einem andren Lande. Es würde jedoch ein großer Irrthum sein, wollte man glauben, daß unsere Fürsten bloß herrschen und niemals regieren. Im 17. Jahrhundert hielten es die Whigs sowohl wie die Tories nicht allein für das Recht, sondern für die Pflicht des ersten
3
Relation de la Voyage de S. M. Britannique en Hollande, 1692; London Gazette, Febr. 2. 1690/91; Le Triomphe Royal, où l’on voit descrits les Arcs de Triomphe, Pyramides, Tableaux et Devises au Nombre de 65, erigez à la Haye à l’honneur de Guillaume Trois, 1692; Le Carneval de la Haye, 1691. Letztere Schrift ist ein heftiges Pasquill gegen Wilhelm.
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London Gazette, Febr. 5. 1690/91; His Majesty’s Speech to the Assembly of the States General of the United Provinces at the Hague, the 7th of February N. S., together with the Answer of their High and Mighty Lordships, as both are extracted out of the Register of the Resolutions of the States General, 1691.
5
Relation de la Voyage de S. M. Britannique en Hollande; Burnet II. 72; London Gazette, Febr. 12, 19, 23. 1690/91; Mémoires du Comte de Dohna; William Fuller’s Memoirs.
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Wagenaar 42; Le Carneval de la Haye, Mars 1691; Le Tabouret des Electeurs, April 1691; Cérémonial de ce qui s’est passé à la Haye entre le Roi Guillaume et les Electeurs de Bavière et de Brandebourg. Diese letztere Abhandlung ist ein Manuscript, das Georg IV. dem Britischen Museum schenkte.
7
London Gazette vom 23. Febr. 1690/91.