Die sexuellen Gefälligkeiten der Lady Julie | Erotischer Roman. Johanna SöllnerЧитать онлайн книгу.
Wenn die was von mir wollen, dann werden die es sicher sagen. Ein Tritt in meine Seite zeigt mir, dass man jetzt etwas von mir will. Denn eines ist klar: eine Gerichtsverhandlung, in der man die Beschuldigte gar nicht zu Wort kommen lässt, das scheint nicht mal im Orient üblich zu sein. Er spricht auf mich ein und ich zucke nur mit den Achseln. Ich verstehe kein Wort. Dann fragt mich der Richter etwas. Wieder kann ich nur mit den Achseln zucken. Er scheint wütend zu werden. Auf jeden Fall sprinten zwei der Herumstehenden aus dem Saal. Vielleicht müssen die jetzt einen Sprachkundigen suchen? Nach etwa einer Viertelstunde sind sie in Begleitung eines alten Männleins wieder da. Er diskutiert kurz mit dem Richter und dann fragt er mich, ob ich Engländerin sei. Endlich jemand, den ich verstehen kann. Obwohl meine Situation alles andere als harmlos ist, bin ich komischerweise erleichtert. Ich nicke heftig.
»Ja. Ja, ich bin Engländerin. Aus London.«
Ich nenne meinen Namen. Er gibt die Informationen an den Richter weiter. Ob ich auf dem Tempelberg gewesen sei? Sinnlos, es zu leugnen. Wieder muss ich es zugeben. Das Männlein wendet sich ab. War das schon alles? Ein weiteres Mal eine heftige Diskussion. Diesmal schalten sich auch die beiden Weißbärte ein. Eindringlich reden sie auf den Richter ein. Immer wieder deuten sie auf mich und ich scheine bei der ganzen Sache nicht wirklich gut wegzukommen. Dann gebietet der Richter Ruhe. Alle stehen auf. Ich werde von den Wachen auf die Beine gestellt. Dann verkündet der Richter seinen Spruch. Das Männlein tritt zu mir heran und übersetzt:
»Wegen des Frevels, die heiligen Stätten des Tempelbergs entweiht zu haben, verurteilen wir dich zum Tode durch Steinigung.«
Dann wird weiter erörtert, wie die Strafe auszuführen sei, damit sie mit dem islamischen Gesetz der Scharia konform geht: Die Steinigung solle mit mittelgroßen Steinen erfolgen, nicht mit zu leichten Kieseln, um die Qual nicht unnötig zu verlängern. Aber auch nicht mit Felsbrocken, denn durch einen zu rasch eintretenden Tod würde die durch die Strafe beabsichtigte Peinigung verfehlt werden. Die Steine müssen die hohle Hand gerade ausfüllen. Es sei ferner verboten, das Gesicht zu treffen, weil der Prophet dies untersagt habe. Ich dürfe während der Vollstreckung des Urteils weder angebunden noch gefesselt werden. Als Ungläubige sei ich ehrlos, daher seien mir meine Kleider wegzunehmen, nur mein Schambereich sei noch bedeckt zu halten. Die Strafe sei umgehend zu vollstrecken.
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