Kündigung und dann? Survival Guide zum Rauswurf. Simone JansonЧитать онлайн книгу.
Umwege zum neuen Job!
Wie die der Digitale Wandel das Arbeitsrecht verändert: Neue Arbeitswelt, alte Gesetze
// Von Simone Janson
Digitalisierung ist in aller Munde, doch die Gesetzgebung hängt in vielen Bereichen hinterher – auch im Arbeitsrecht. Ein Überblick.
Mitarbeiter erwarten flexible Arbeitszeiten
Studien wie die Monster Recruiting-Trends zeigen, dass viele Beschäftigte Work-Life-Balance und flexible Arbeitszeiten von ihren Arbeitgebern regelrecht erwarten, dass das Thema aber noch auf viele Vorbehalte stößt.
Beschäftigte, insbesondere aus der jungen Generation, wollen zwar selbst bestimmen, wann und wo sie arbeiten. Andererseits befürchten Sie laut der Studie von Monster auch Produktivitäts-Einbußen wegen erschwerter Kommunikation.
Starre Arbeitszeitgesetze behindern Flexibilisierung
Arbeitgeber befürchten dies häufig auch, während andere – allen voran Microsoft oder Coca Cola – Ihren Mitarbeitern heute schon völlig freie Hand bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit lassen.
Allerdings stehen dem, aus Sicht der Arbeitgeber, häufig noch starre Arbeitszeitgesetze entgegen. So fordert der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU). So erklärte unlängst BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller:
„Das Arbeitsrecht muss über Deregulierung angepasst werden. Sich selbstbestimmt einen Tag oder eine Woche einzurichten, den Ablauf von Wetter, Freunden, Kindern abhängig zu gestalten – das kollidiert mit einer elfstündigen Ruhezeit oder einem Sonntagsarbeitsverbot.“
Neue Gesetze in der Zeitarbeit
Auch in Sachen Zeitarbeit könnte sich in der Gesetzgebung bald einiges ändern. Denn die große Koalition hat die „Weiterentwicklung“ der Zeitarbeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu den Vorhaben gehören unter anderem die Einführung gleicher Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern nach neun Monaten (Equal Pay) und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeitarbeitskräfte im selben Kundenbetrieb.
Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung von Unternehmen: Immer mehr Arbeitnehmer sind beruflich in sozialen Netzwerken unterwegs. Das wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf, für die Unternehmer wie Mitarbeiter Sensibilität entwickeln müssen. Neben Fragen in Bezug auf Datenschutz- und Arbeitsrecht geht es auch um Aspekte im Zusammenhang mit dem Urheber-, Werbe-, Äußerungs-, Jugendschutz- und Strafrecht.
Passende Veranstaltungen auf der Zukunft Personal
Zu diesen Themen gibt es eine Reihe von spannenden Veranstaltungen auf der Zukunft Personal, die vom 15.-17. September in Köln stattfindet.
1 Flexible Arbeitszeiten: Unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ diskutieren hier Alexander R. Zumkeller, Leiter Arbeitsrecht, Tarif- u. Sozialpolitik der ABB AGTobias Neufeld, LL.M., Partner der Allen und Overy LLP, Dr. Klaus Linde, Leiter Labour Relationship Services der Deutsche Telekom AG, und Dirk Pollert, stv. Hauptgeschäftsführer der bayerischen Metall- und Elektro Arbeitgeberverbände bayme und vbm sowie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).
2 Zeitarbeit: Sind die geplanten Neuregelungen aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht zulässig? Dieser Frage geht Dr. Anja Mengel, LL.M., Partnerin der Kanzlei Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht, nach.
3 Social Media Nutzung von Mitarbeitern: In einem Vortrag gibt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen.
4 Neue Arbeitswelt mit alten Regeln: Wie das alte Arbeitsrecht zu den neuen Arbeitsbedingungen passt, beschäftigt auch Dr. Frank Walk, Rechtsanwalt bei Emplawers, in der Experts‘ Corner HR und Law. In einstündigen Sessions können sich dort die Messebesucher über arbeitsrechtliche Aspekte informieren und Fragen aus der Praxis diskutieren.
5 Digitalisierung im Arbeitsrecht: „Digitalisierung im Arbeitsrecht – neue Herausforderungen und alte Bekannte“ ist in der in der Experts‘ Corner HR und Law auch das Thema der Fachanwälte Aziza Yakhloufi und Alexander von Chrzanowski von Rödl und Partner.
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