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Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas KislingerЧитать онлайн книгу.

Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie - Andreas Kislinger


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Gemeinwesen von betriebswirtschaftlicher Wertschöpfung abhängig.

      Und natürlich, so wird das millionenschwere Ehrenamt im Gesamt-Erde-bezogenen Zusammenhang einwenden, dass sie von dieser, ach so hehren Wertschöpfung noch kein direktes Geld für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit gesehen haben (manche arbeiten bei der Wikipedia freiwillig 60 Wochenstunden und mehr), sondern vielmehr von den zugeworfenen Krümeln und Almosen einer nicht unbedingt zugewandt-wohlgesinnten 'Gemeinschaft' ihr engagiertes Dasein zu fristen hätten.

      Dieser streitgesprächig-gesprächsstreitige Argumentationsstrang ließe sich endlos weiterführen, vertreten die beteiligten Parteien ihren Ausgangspunkt unbeirrt und hartnäckig immer und immer so weiter.

      Die Zitationen des vorliegenden Textes

      Die Begriffserklärungen sind meist der WIKIPEDIA entnommen und auch war sie bei der Erarbeitung der zusammenhängen Sachverhalte äußerst zweckdienlich.

      Die den zitierten WIKIPEDIA-Einträgen unterlegten Hyperlinks sind entfernt und daher nur auf der jeweiligen Internetseite nachlesbar.

      Die WIKIPEDIA-Zitate sind im Zeitraum des Buchschreibens entnommen, d.h. sie können sich im Verlauf der vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an kommenden Zeit ändern, weil sie laufend überarbeitet werden und dann häufig in der zitierten Form nicht mehr abrufbar sind. Der vorliegende Band dient dann einer geschichtlichen Betrachtung der WIKIPEDIA-Einträge.

      Natürlich muss an dieser Stelle auch der allgemeine, gratis zugängliche online Duden erwähnt werden.

      Um die Lesbarkeit und Aufnahme der wissenschaftlichen Texte zu erleichtern, hat der Verfasser den Text gedehnt dahingehend, dass bei den Zitaten Absätze eingefügt wurden, wo es im Originaltext keine gibt. Das wurde mit drei Punkten vor- und nachher gekennzeichnet.

      Das ist zwar missverständlich, weil die Punkte im Text sonst immer anzeigen, dass Text ausgelassen wurde. In diesem Fall zeigt es das Gegenteil an, es wurde Platz eingefügt.

      Die Klammern […] beinhalten Erklärungen des Verfassers, die meist in Zitate eingefügt sind.

      Sternchen in Klammer (*) bedeutet im zitierten Text: Die vorausgehende, meist Fett- oder Kursiv-Formatierung ist durch den Verfasser dieses Buches aufgehoben bzw. anders vorgenommen worden. Ebendiese Feststellung, die normalerweise jeweils im Text angezeigt werden müsste, wird aus Gründen der Arbeitserleichterung ausgespart.

      Orthographisches

      Die orthographische Schreibpraxis ist über die Jahrtausende gewachsen und dass und so wie wir schreiben ist ein (Ab)Bild von Sprachgewohnheiten, die mit den Sprachgewohnheiten unserer Vorfahren und den Sprachgewohnheiten unseres näheren und ferneren sozialen Umfelds verbunden ist.

      Die (geschriebene) Sprache ist eine Form von orthographischem Gedächtnis und sie hat ihre Geschichte.

      a) Historische Bestimmungselemente des Germanischen

      In der deutschen Philologie wird der Beginn der indogermanischen Sprachen auf cirka 3000 vor Christus datiert, ihre weltweite Verteilung fand durch die europäische Expansion im 15. Jahrhundert, innerhalb der Jahrtausende durch die Völkerwanderungen, statt (WIKIPEDIA, 'indogermanische Sprachen').

      Das Germanische wird mit schlechter Quellenlage zwischen 1000 vor Christus und 500 nach Christus datiert. Ab 500 haben sich durch zwei Lautverschiebungen hochdeutsche Sprachen entwickelt (vgl. WIKIPEDIA 'Zweite Lautverschiebung').

      Das Wort 'deutsch' erscheint zum ersten Mal 786 in einem mittellateinischen Dokument, 'Althochdeutsch' wird auf circa 600 bis 1050 datiert (WIKIPEDIA, 'Althochdeutsch').

      b) Geschlechtsneutralisierendes Substantiv

      Die Entwicklungsformen geschlechtergerechter Sprache sind, wenn man vom Indogermanischen ausgeht, seit seinem Beginn vor cirka 3000 vor Christus, wenn man vom Germanischen ausgeht, seit seinem Beginnen cirka 1000 vor Christus nach cirka 5000/3000 Jahren eingetreten. Gerechnet vom Anbeginn der indogermanischen Sprachfamilie als historisch und sprachartenbezogen weitreichende Sprachfamilie sind die letzten Sprachentwicklungen auf einer historischen Landkarte kaum auszumachen.

      Wenn man vom Neuhochdeutschen um 14., 15. Jahrhundert ausgeht, käme man auf einen Zeitraum von cirka 600 Jahren, bis die doppelgeschlechtlichen Sprach- und Sprechformen einsetzten, als Vorläufer eben dieser jüngsten Entwicklungen, die vor 40 Jahren einsetzten.

      In den 80ern ist die männlich-weibliche Verschmelzungsform von Substantiven mit einer relativ breiten Varietät zu datieren, die Universität Wien zum Beispiel sieht folgende Formen geschlechtergerechter Sprache vor, die sich über die Jahre entwickelt haben:

      Leser/innen, Leser_innen, Leser*innen, LeserInnen mit dem Binnen-I bzw. Majuskel-I sind als grammatische Formen weitgehend anerkannt.

      Das Majuskel-I geht als erstes auf Christoph Pusch (1981) und auf die feministische Germanistin Luise F. Pusch (1982) zurück (vgl. WIKIPEDIA).

      Zum Beispiel wäre ein großgeschriebenes 'Die', das einen Relativsatz einleitet, der sich auf ein Wort mit zum Beispiel einem Binnen-I bezieht, als feminisiertes Relativpronomen mit doppelgeschlechtlicher Bedeutung zu bezeichnen. 'LehrerInnen, Die...' wäre das hier zu referenzierende Beispiel.

      Das wäre ein Beispiel, bei dem eine grammatisch weibliche Form eine männliche verdrängt mit der Einschränkung, dass das großgeschriebene 'I' in der Mitte des Wortes eine erneute Integration des Männlichen durch die Hintertür bedeutet und anzeigt.

      c) Zur gewählten orthographischen Form

      Weil es für den Verfasser keinen Unterschied machen will, ob eine zitierte AutorIn ein Mann oder eine Frau ist, wird auf die jeweilig zitierte AutorIn nur mit einem großgeschriebenen 'Sie' Bezug genommen. In diesem Fall wird auch das Personalpronomen 'der' durch ein großgeschriebenes 'Die' ersetzt.

      Somit wird die verweiblichte Verallgemeinerung im Gegensatz zur üblichen vermännlichten Form der Verallgemeinerung zur Anwendung gebracht. Die Worte oder Silben sind dann: '-In', '-Innen', 'Sie', 'Ihre', 'Die', etc.

      1.1 Territorium, Gewalt und Kriege

      Die Tendenz, sich territorial zu organisieren, zeigt sich vor allem in den heutigen europäischen Gebieten ab dem 12. Jahrhundert. Alle Personen, die sich auf einem bestimmten Territorium befinden, unterliegen dabei den staatlichen Herrschaftsansprüchen (vgl. WIKIPEDIA, 'Territorialstaat').

      Es bilden sich Territorialstaaten mit Territorialverfassungen heraus (s.o.). Dabei wird von den Stammesherzogtümern abgerückt, zugunsten des Territoriums als Grundlage von Herrschaft:

      "Unter einem Territorialstaat(*) versteht man seit dem hohen Mittelalter einen Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Regierenden, dem Territorialfürsten, über ein gewisses Territorium und dessen Bevölkerung erstreckt. Die Verfassung eines solchen Staates wird entsprechend als Territorialverfassung bezeichnet. Im Gegensatz zu den alten Stammesherzogtümern(*) oder als Personenverbandsstaat organisierten Herrschaften ist im Territorialstaat das Territorium und nicht die Stammeszugehörigkeit oder andere personenbezogene Rechte Grundlage der Herrschaft."

      Die geographische Ausdehnung wird im Vergleich zu den sozialethnisch definierten Gesichtspunkten von Herrschaft zur dominanten kognitiven Ordnung und Bezugsgröße von herrschaftlichem Einzugs- und Wirkungskreis. Die früheren Stammeshierarchien wandeln sich zur ebenfalls vertikalen Verankerung der sich herausbildenden territorialstaatlichen Organisation und Hierarchie.

      Als zeitlich versetzte Antwort auf die Herausbildung des Territorialstaates entsteht das nach innen und außen wirksame Gewaltmonopol (die Entstehung des Gewaltmonopols ist auf das Spätmittelalter zu datieren; vgl. WIKIPEDIA, 'Frühe Neuzeit'), es funktionalisiert, ordnet, zerstört und erzeugt Leid.

      Im Friedensfall wird das staatliche Gewaltmonopol innerstaatlich auf die einzelne PolizistIn übertragen, im Kriegsfall auf den einzelnen Soldaten, sodass diese damit zur Anwendung von Gewalt autorisiert sind und werden.

      Die


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