Tabelle 2.8: Bewertungsraster Sprachmittlung des Bundeslandes Bremen (Senatorin für Kinder und Bildung 2015b: 12f.)
Das Bundesland Bayern ist hier hervorzuheben, da für die Niveaustufen A1 bis B2 differenzierte Bewertungskriterien vorgelegt werden, auch wenn dies zunächst nur für das mündliche Dolmetschen bzw. schriftliche Zusammenfassen erfolgt ist (vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildugsforschung (ISB) 2004). Es fällt dabei auf (vgl. Tabelle 2.9), dass das vom Bundesland Bayern vorgelegte Raster deutlich weniger Teilaspekte mit in die Bewertung einschließt und im Vergleich zum Bremer Bewertungsraster dabei deutlich unübersichtlicher gestaltet ist, so dass den Lehrkräften dort viel weniger Freiraum geboten wird, im Rahmen ihrer Möglichkeiten oder je nach Gestaltung des Unterrichts, bestimmte Punkte hervorzuheben.
Kolb (2011: 186f.) kritisiert an dem Bewertungsraster des Bundeslandes Bayern für die Niveaustufe B2 zudem (vgl. Tabelle 2.9), dass die beiden Punkte Inhalt und Strategie gegenüber dem Aspekt Sprache deutlich in den Hintergrund gerückt werden, da sie im Verhältnis 4:6 bewertet werden. Auch wenn eine Anerkennung der eigentlichen Sprachmittlungsleistung in Form von eigener Textproduktion erfolgt, bleibt allerdings die Frage offen, wie innerhalb der Antworten der Lernenden der mögliche Einsatz der Wörterbücher erkannt bzw. bewertet werden soll.
Nach diesem Blick in die in der Praxis vorhandenen und verwendeten Dokumente, werden abschließend noch die konzeptionellen Überlegungen betrachtet, die zum Teil schon weiterentwickelt sind aber noch nicht Eingang in den Unterrichtsalltag gefunden haben.
Anknüpfend an das Bewertungsraster aus Bayern (ISB 2004; Tabelle 2.9) für das informelle Dolmetschen beschreibt Reimann (2013a), aber deutlich ausführlicher, fünf Bereiche, die für die Messung der Lernendenleistung herangezogen werden sollen. Darunter fallen, für die Rolle des Sprachmittlers bzw. der Sprachmittlerin:
die sprachliche Leistung: hier sind vor allem der Wortschatz, also die sprachlichen Mittel, von entscheidender Bedeutung, wobei die sprachliche Richtigkeit zunächst in den Hintergrund tritt.
die kognitive Leistung: unter diesen Aspekt fällt die treffende Auswahl der zu mittelnden Inhalte unter Bezugnahme auf Situation und Adressat sowie das ggf. sinnvolle Einfügen von notwendigen Erklärungen.
die inter- und transkulturelle Leistung: erfasst die Qualität der Erläuterung von kulturspezifischen Elementen; dazu zählen auch Mimik und Gestik.
die interaktionale Leistung: bewertet das Bemühen der Lernenden, den Adressaten- und Situationsbezug innerhalb der Sprachmittlungssituation herzustellen.
die sprach- und kulturmittlerische Gesamtleistung (vgl. ebd.: 208).
B2
Sprache
6
Ein sehr großes Spektrum sprachlicher Mittel zu Themen, die überwiegend aus den eigenen Interessensgebieten stammen, wird sicher verwendet.