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Bürgergesellschaft heute - Группа авторов


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sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen.“ 21

      An dieser Stelle sieht sich der einzelne Mensch in selbstverantworterter Weise in der Pflicht. Kurz gesagt: Mündigkeit kann nicht verordnet werden sondern muss aus dem Menschen, dem Individuum heraus entwickelt werden. Und die zuvor in einem ersten Schritt angesprochene Individualisierung bzw. Subjektivierung des Menschen verlangt in einem zweiten Schritt nun nach der Mündigkeit des Einzelnen, die im Laufe der Geschichte der politischen Aufklärung insbesondere durch die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, das Recht auf Schuldbildung, Meinungsfreiheit, Solidarität, Gewaltentrennung etc. erreicht werden sollte. Und damit einhergehend auch die Selbstbestimmung des Individuums in Bezug auf die eigene Lebensführung innerhalb der rechtlichen Bestimmungen des modernen Staats. Doch bereits Kant war sich bewusst, dass der Weg hin zur Mündigkeit des Individuums kein einfacher ist – und er nennt hierfür auch etwaige Gründe: „Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen [...], dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.“ 22

       (iii) Gesellschaft

      Insbesondere Individualität und Mündigkeit bilden aus politisch-philosophischer Perspektive – neben vielen anderen Aspekten – zwei Grundbausteine des modernen Verständnisses der Gesellschaft im Kontrast zur antiken politischen Gemeinschaft. Damit ist auch offenkundig, dass es sich bei dem Vergleich von Bürgergemeinschaft mit Bürgergesellschaft nicht bloß um ein semantisches Projekt handelt. Dieser Vergleich zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft wurde bereits in der Soziologie des 19. Jahrhunderts zum Thema gemacht. Somit ist diese Entwicklungsthese keineswegs neu. Der Historiker Henry Sumner Maine handelt 1861 in seiner Schrift Ancient Law über die Entwicklung der politischen Gemeinschaft der Antike hin zur modernen Gesellschaft als eine Entwicklung „from status to contract“. In dieser Betrachtung als Entwicklung von der aristotelischen Bestimmung des Menschen als von Natur aus in Gemeinschaft lebend hin zum modernen Staatsverständnis in der Darstellung des Kontraktualismus, der staatlichen Vertragstheorien, beginnend mit Thomas Hobbes, der selbst an der politischen Anthropologie des Aristoteles im Leviathan Kritik geäußert hat.

      Auf Henry Sumner Maine aufbauend hat der Soziologe Ferdinand Tönnies in seiner 1887 veröffentlichen Schrift Gemeinschaft und Gesellschaft diese beiden Ebenen in weiterer Form aus damaliger Perspektive soziologisch betrachtet und auseinanderdividiert. Er unterscheidet dabei den gemeinschaftlichen Wesenswillen (wenn vom Menschen bejaht; z. B. das Leben innerhalb der Gemeinschaft des Dorfs, im Sportverein oder in der Religion) vom gesellschaftlichen Kürwillen (wenn vom Menschen bejaht; z. B. die Teilhabe am öffentlichen Leben, an Formen politischer Partizipation oder die Teilhabe an einer Aktiengesellschaft). Der Unterschied zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft liege, nach Ferdinand Tönnies, nun darin, dass die Gemeinschaft auf der einen Seite sich selbst genügt, aus freien Stücken heraus gewählt werden kann, und auf der anderen Seite die Gesellschaft als individuell anwendbares Instrument betrachtet wird, das der Mensch zur Anwendung bringen kann oder aber auch nicht.

      Zusammengefasst: Individualität wie Mündigkeit – in welchem politisch-soziologischen Ausmaß und mit welchen (vielleicht auch negativen) Begleiterscheinungen auch immer – haben dazu beigetragen, dass der Mensch im Zuge seines individuellen wie mannigfaltigen Strebens nach „life, liberty and happiness“ an gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens und an der aktiven Mitgestaltung der politischen Gesellschaft teilnehmen kann oder aber auch nicht. Je nach eigenem, subjektivem Ermessen zum einen, und soweit es die staatlichen Gesetze zum anderen zulassen. Es steht dem Menschen heute prinzipiell frei, politisch zu partizipieren oder ein im engeren Sinne gänzlich unpolitisches Leben im modernen Verständnis zu führen und politische Partizipation in Anbetracht des eigenen Lebensmodells abzulehnen. Eine Tatsache, die in der Antike – hierbei wiederum mit dem Fokus auf Theorie und Praxis der klassischen Zeit – weder anthropologisch noch gemeinschaftspolitisch anerkannt gewesen ist.23

      4. Zur Aktualität: Bürgergesellschaft auch als Bürgergemeinschaft zu denken

      Zweifelsfrei sollte der Vergleich von antiker Bürgergemeinschaft und moderner Bürgergesellschaft nicht überstrapaziert werden, zumal zwischen diesen beiden Perspektiven gesellschaftspolitische und wissenschaftliche Entwicklungen liegen, die sich kaum bis gar nicht in einer einzigen Zusammenschau darstellen lassen. Und dennoch zeigt allen voran die weltweite COVID-19-Pandemie, dass die modernen Bürgergesellschaften vielleicht doch mehr Bürgergemeinschaften sind, als es zum einen die historischen, soziologischen und philosophischen Entwicklungen annehmen lassen und zum anderen die individuellen, mündigen und in Gesellschaft lebenden – und dadurch in dem Ausmaß ihrer politischen Partizipation völlig dem eigenen Urteil überlassenen – Bürgerinnen und Bürger heute wahrhaben mögen. Erschwerend kommt nun in dieser Zeit der Krise hinzu, dass Rationalisierung, Globalisierung und Kosmopolitisierung das Leben des Menschen und dessen subjektive Lebensgestaltung keineswegs einfacher machen.

      Durch die Rationalisierungsprozesse sämtlicher Lebensbereiche und Lebensbeziehungen war und ist die Globalisierung eine weitere durch und durch rationale Folge, und das in allen ihren positiven wie negativen Auswirkungen. Wirtschaft, Politik und Wissenschaft finden heute immer auch im globalen Kontext statt. Und das, so der Soziologe Ulrich Beck, bringe nun die Notwendigkeit mit sich, den Beobachterstandpunkt auf die Gesellschaft (bzw. die Gesellschaften) zu verändern. Globale Probleme – wie u. a. eine weltweite Pandemie – könnten, so Ulrich Beck, nur im globalen Kontext gelöst werden. Und dafür benötige es des „kosmopolitischen Blicks“ auf diese Probleme.24 Ökologie-, Ökonomie-, Gesundheits- und Politikkrisen haben längst nicht mehr ausschließlich Auswirkungen auf das jeweils betroffene Land, die Region oder den Kontinent.

      Die COVID-19-Pandemie zeigt zum einen, wie fragil moderne Gesellschaften in weiten Teilen der Welt heute tatsächlich sind. Auch hierfür ist Ulrich Beck ein interessanter Bezugspunkt, der bereits im Jahr 1986 von Risikogesellschaften in Anbetracht globaler Entwicklungen gesprochen hat. Kennzeichnend für diese Risikogesellschaften sei es, aufgrund von Modernisierung, Technisierung, kurz: Forschung und Entwicklung, leicht von einem Extrem in das andere Extrem kippen zu können. Darüber hinaus zeigt sich zum anderen, dass die modernen Gesellschaften nach wie vor zwingend auf ein Grundausmaß an politischer Partizipation der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind. Sei es in dieser aktuellen wie akuten Krise das Mitverfolgen der gesundheitlichen Entwicklungen im eigenen Land und vielleicht auch, darüber hinaus, das Mittragen etwaiger Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie oder das Zurückfahren individueller – und zumeist durch ein gewisses Grundmaß an Mündigkeit entwickelter und liebgewonnener – Lebensgewohnheiten für einen gewissen Zeitraum. Das alles führt vor Augen, dass die Bürgergesellschaft, trotz aller Entwicklungen, in ihrem Kern auch Bürgergemeinschaft bedeutet, zumal einige wenige Menschen in ihrem Handeln dazu ausreichen würden, die genannten Maßnahmen und deren erhofften gesundheitlichen, ökonomischen wie politischen Nutzen nicht nur zu irritieren, sondern darüber hinaus zu konterkarieren.

      Demnach lässt sich schließen, dass die Entwicklungen von der antiken Bürgergemeinschaft hin zur modernen Bürgergesellschaft auf der einen Seite zwar durch Individualisierung, Mündigkeit und durch den Weg hin zur offenen Gesellschaft in modernen Demokratien zweifelsfrei vielfach vollzogen worden ist, dabei jedoch, zum anderen, die Bürgergemeinschaft nach wie vor vorhanden ist bzw. vorhanden sein muss. Eine Einsicht, die in Krisenzeiten deutlicher zu erkennen ist als in anderen Zeiten. Bezeichnend hierfür ist die Ansprache des österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen an die österreichische Bevölkerung im Zuge der Verordnungen zum zweiten Corona-Lockdown in Österreich Anfang des Novembers im Jahr 2020. Er appellierte in seiner Sechs-Minuten-Rede drei Mal an „die Gemeinschaft“ und sprach kein einziges Mal zur oder über „die Gesellschaft“.25

      5. Gemeinschaftspolitische Empathie als Bürgerrecht und Bürgerpflicht

      Abschließend gilt es nun in einem letzten Schritt, in fünf Punkten die Antike der Gegenwart gegenüberzustellen, dabei allerdings unter


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