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Mit Bedacht fliegen. Christoph KesselЧитать онлайн книгу.

Mit Bedacht fliegen - Christoph Kessel


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(42,2 Prozent){6} erstmals überstieg. Ferner findet sich in dieser Einleitung der Hinweis, „dass bei der Flughafeninfrastruktur in Bezug auf die Passagiernachfrage und den Bedarf der Luftverkehrsgesellschaften erhebliche Überkapazitäten bestehen“{7}. Es wird weiterhin auf spezielle Geschäftsgebaren hingewiesen: „Die Entwicklung des Marktes und die enge Zusammenarbeit zwischen Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften haben jedoch allmählich den Weg für eine große Bandbreite an Geschäftspraktiken geebnet. Dazu zählt unter anderem der Abschluss langfristiger Verträge mit differenzierten Tarifen, die zuweilen erhebliche Anreize und Marketingunterstützung vorsehen, welche von den Flughäfen und/oder den lokalen Behörden an die Luftverkehrsgesellschaften gezahlt werden. Vor diesem Hintergrund könnten für den Betrieb von Flughäfen bereitgestellte öffentliche Mittel an Luftverkehrsgesellschaften weitergeleitet werden, um mehr gewerblichen Verkehr anzuziehen, was zu einer Verfälschung des Wettbewerbs auf den Luftverkehrsmärkten führen würde“{8}.

      Diesen Zitaten ist zu entnehmen, dass letztlich über staatliche Beihilfen indirekt Flugpreise subventioniert wurden, um Flüge anzubieten, die sich im freien Wettbewerb nicht rentieren würden. Daher hat die EU diese Beihilfen auf maximal zehn Jahre begrenzt, so dass ab Ende 2024 ein solches Agieren bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich ist. Die Seite Airliners.de hat 2014 eine Liste der deutschen Flughäfen erstellt, die von den damals neuen EU-Subventionsregeln betroffen sind{9}.

      Ein weiteres Kriterium für die Wahl des Abflughafens ist die Pünktlichkeitsstatistik{10}. Je mehr Verspätungen es an einem Flughafen gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es an diesem Flughafen auch Warteschleifen in der Luft gibt, bei denen unnötig viel Treibstoff verbraucht wird. Gleiches gilt beim Abflug, für das Rollen zur Startbahn. Die Flugzeuge verbrauchen auf dem Weg zur Startbahn bereits Treibstoff. Wenn die Start- und Landebahnen durch andere Flugzeuge belegt sind, entsteht ein Stau. In diesem Fall wird dann unnötig viel Treibstoff verbraucht.

      Mit Bedacht fliegen fängt bei der Wahl des Abflughafens an. Unter Nachhaltigkeitskriterien sollten sowohl ökologische Aspekte (Lärmschutz, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Art des Flugs, Pünktlichkeit) als auch ökonomische Aspekte (Rentabilität) eine Rolle spielen.

      Aspekt 3 – Die Kombination von Verkehrsträgern

      Durch die zentrale Lage Deutschlands in Mitteleuropa können auch Großflughäfen in den Nachbarländern immer leichter erreicht werden. Manche Flughäfen im Ausland haben wie einige deutsche Flughäfen einen Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz der europäischen Bahnen. Ferner gibt es mittlerweile Busverbindungen, die gemeinsam mit dem Flug auf einem Flugticket angeboten werden.

      Eine zukunftsträchtige Entwicklung ist die Kombination von verschiedenen Verkehrsträgern, sprich die Verbindung von Flug, Bus und/oder Zug. Denn die meisten von uns haben weder die Zeit noch die Mittel, Ozeane mit Hilfe von Segel- oder solarangetriebene Schiffen zu queren. Die Kombination von Flug, Bus und/oder Zug lässt sich dank der Lage Deutschlands auch auf unsere Nachbarstaaten ausweiten. Möchte man beispielsweise auf Kurz- und Mittelstreckenflüge verzichten, um einen anderen Erdteil zu erreichen, bieten sich neben den Flughäfen in Deutschland auch Kopenhagen, Warschau, Prag, Wien, Zürich, Paris-Charles de Gaulle, Paris-Orly, Brüssel und Amsterdam als Abflughäfen an. Manche davon sind besser mit dem Hochgeschwindigkeitszug zu erreichen als viele der genannten deutschen Flughäfen.

      Es gibt jedoch ein wichtiges Detail bei der Kombination der Verkehrsträger zu beachten: den Beförderungsvertrag. Treten Sie Ihre Reise mit dem Auto an, ist die Sache klar. Landen Sie im Stau und verpassen Ihren Flug, müssen Sie Umbuchungsgebühren oder sogar für ein neues Tickets bezahlen. Gleiches gilt, wenn für den Zug oder den Bus und für den Flug zwei unterschiedliche Beförderungsverträge existieren. Der jeweilige Verkehrsträger ist von der Folgehaftung befreit, da ja der Beförderungsvertrag nur für die jeweilige Teilstrecke abgeschlossen wurde.

      Aus diesem Grund bieten einige Fluggesellschaften mittlerweile eine kombinierte Zug-Flug- oder Bus-Flug-Reise an, bei der der Transport am Boden unter einer separaten Flugnummer stattfindet. So ist gewährleistet, dass Ihnen im Falle einer Verspätung keine Mehrkosten für die Umbuchung entstehen. Diese Variante schont also nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven. Diese Möglichkeit existiert innerhalb Deutschlands ab 14 Städten auf ICE-Strecken der Deutschen Bahn nach/von Frankfurt/M., innerhalb Frankreichs inklusive Abfahrten ab/nach Straßburg beziehungsweise Metz/Nancy auf TGV-Strecken der französischen Bahn SNCF zu den beiden Pariser Flughäfen, zwischen Straßburg und Frankfurt/M. mit dem Bus, zwischen Brüssel und dem Flughafen Amsterdam mit dem Thalys-Hochgeschwindigkeitszug, und ab vielen Städten im Osten der Niederlande nahe der deutschen Grenze, inklusive Abfahrten ab/nach Maastricht, Nimwegen, Arnheim und Enschede, nach/ab dem Flughafen Amsterdam.

      Mit Bedacht fliegen sollte gegebenenfalls die Kombination von Verkehrsträgern einschließen. Das Flugzeug wird in jenem Teil der Reise eingesetzt, in dem Züge und Busse keine Alternative darstellen.

      Aspekt 4 – Der Transitflughafen

      Der Trend in der interkontinentalen Luftfahrt geht zwar seit einigen Jahren verstärkt zu Direktverbindungen ohne Umsteigen an den großen Flughafen-Drehkreuzen dieser Welt. Dennoch erfordern einige Verbindungen ab Deutschland oder unseren Nachbarländern, beispielsweise nach Australien und Neuseeland, weiterhin ein Umsteigen an einem Transitflughafen. Außerdem sind preissensible Reisende bereit, Umsteigeverbindungen mit einem längeren Transitaufenthalt in Kauf zu nehmen, wenn dafür der Ticketpreis im Vergleich zu schnelleren Verbindungen niedriger ist.

      Obwohl immer mehr Langstreckenverbindungen angeboten werden, gibt es etwa zwischen Mitteleuropa und Australien oder Neuseeland bis heute keine Nonstopflüge. Ob diese aus Gründen des Klimaschutzes überhaupt erstrebenswert sind, thematisiere ich unter Aspekt 5 – Die Flugstrecke. Die Wahl des Transitflughafens kann natürlich ähnlich wie die Wahl des Abflughafens erfolgen. Allerdings haben Sie bei einem Charterflug keinen Einfluss darauf, wo die Zwischenlandung stattfindet. Wie es um das Verhältnis zwischen Flughafen und Anrainern im außereuropäischen Ausland gestellt ist, Stichwort Lärmschutz, dürfte ebenfalls schwierig zu ermitteln sein, genauso wie die Kalkulation staatlicher Beihilfen oder von Verspätungen. Daher können hier nur indirekte Überlegungen angestellt werden, die beispielsweise Rückschlüsse auf die soziale Nachhaltigkeit erlauben. Die Nichtregierungsorganisation Freedom House{11} erstellt jährlich eine „Freedom-in-the-World“-Karte{12}. Auf dieser Liste gibt es aktuell drei Kategorien: „Free“ (frei), „Partly Free“ (partiell frei) und „Not Free“ (nicht frei) – je nach dem, inwieweit der liberal-demokratische Ansatz gelebt wird. Möchte man ausschließen, in einem „nicht freien“ Land zu landen, lohnt sich ein Blick auf diese Liste.

      Auf den ersten Blick scheint diese Vorgehensweise vielleicht ein hehres Ziel zu sein. Wenn man nicht nach den Moral- und Wertevorstellungen des Transitlandes lebt, kann aus dem hehren Ziel jedoch schnell ein Ausschlusskriterium werden. Im Zweifelsfall sollten Sie die Länderseiten des Auswärtigen Amts{13} konsultieren. Dort findet sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen der Bereich „Reiseinfos“, in dem auf die rechtlichen und/oder sozial „gelebten“ Unterschiede im Vergleich zu Mitteleuropa hingewiesen wird. Allgemeine Hinweise für LGBTIQ finden sich ebenfalls auf den Seiten des Auswärtigen Amts. Dort heißt es: „Lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Reisende können im Ausland auf besondere Herausforderungen treffen. Gesetze und Einstellungen der Gesellschaft in einigen Ländern können Ihre Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Der Rechtsschutz ist von Land zu Land unterschiedlich. In vielen Ländern wird die gleichgeschlechtliche Ehe nicht rechtlich anerkannt. Mehr als siebzig Länder halten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen für ein Verbrechen, das mitunter mit schweren Strafen verbunden ist.“{14}

      Die Empfehlung, die Seiten des Auswärtigen Amts zu konsultieren, gilt auch für Reisende, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Im Bereich „Einreise und Zoll“ finden sich gegebenenfalls entsprechende Hinweise. In manchen Ländern gelten Medikamente, die bei uns verschreibungspflichtig sind, zumindest als anmeldepflichtig. Im schlimmsten Fall werden sie am Transitflughafen als Drogen definiert, deren Einfuhr verboten ist. Übrigens können diese Regelungen auch dann gelten, wenn Sie sich lediglich im Transitbereich des jeweiligen Flughafens befinden und gar nicht in


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