Das Schweizer EU-Komplott. Carl BaudenbacherЧитать онлайн книгу.
IV.Anwendung des nachvollzogenen Rechts durch die Gerichte
2.Sind Schweizer Gerichte verpflichtet, neuer Rechtsprechung des EuGH zu folgen?
3.Wie sollen Schweizer Gerichte bei Fehlen von EuGH-Rechtsprechung vorgehen?
4.Was, wenn der Gesetzgeber bewusst vom europäischen Recht abweicht?
5.Folgen Schweizer Gerichte der Rechtsprechung des EuGH?
VI.Entstehung eines «Schweizerischen Europarechts»
Kapitel 6Auf dem Weg zur Institutionalisierung
II.Neuer Sprachgebrauch, aber altes Ziel
III.Unveränderte Bedeutung der PNR-Politik
IV.Ab 2008: Die EU drängt auf Institutionen
V.2010–2011: Halbherziges Schnuppern am EWR
VI.2012: Der aussichtslose Versuch, einen Schweiz-Pfeiler zu schaffen
Kapitel 72013–2017: Das «reine» EuGH-Modell
I.Eine Umstrukturierung mit Folgen
II.Kabinettspolitik – Das «Non-Paper»
III.Dynamische Rechtsübernahme
IV.Urteile des EuGH: Nicht bindend oder bindend, aber nicht endgültig?
V.Die sechs falschen Behauptungen über das Funktionieren des EWR
2.Verwechslung von Zuständigkeit und Urteilswirkung
3.Ein Sieg der Schweiz wäre nicht endgültig
4.Die EU bliebe ohne Überwachung
5.Im Gegensatz zum EuGH könnte der EFTA-Gerichtshof die Schweiz verurteilen
6.Andocken bedeutete 100 neue Überwacher
7.EFTA-Gerichtshof muss stets dem EuGH folgen
VI.Der Bundesrat übernimmt die Fremdrichterformel
VII.Fazit: Überhandnahme von Bullshit bzw. Fake News
VIII.Das EuGH-Mandat wird erzwungen
3.Aussenpolitische Kommission und Kantone werden auf Linie gebracht
IX.2014: Annahme der «Masseneinwanderungsinitiative»
1.Verhandeln um des Verhandelns willen
2.Didier Burkhalter wird durch Ignazio Cassis ersetzt
3.Die EU-Kommission spielt mit harten Bandagen
I.Das britische Referendum vom 23. Juni 2016
II.Entwicklung der britischen Position
5.Austrittsabkommen und Politische Deklaration
III.Reaktion des Bundesrates: «Mind the gap»