Thomas Morus: Utopia. Thomas MorusЧитать онлайн книгу.
aufgehe, dass sie also beständig entweder für sie oder gegen sie zu kämpfen genötigt wären, niemals die Möglichkeit abzurüsten gegeben sei; sahen, dass sie mittlerweile geplündert werden, und das Geld aus dem Lande fließe, dass ihr Blut für fremden erbärmlichen Ruhm vergossen werde, der Friede nicht um ein Haar sicherer sei, die heimischen Sitten durch den Krieg korrumpiert worden waren, die Begierde zu rauben und zu stehlen erwacht und die verwegene Rauflust durch die Metzeleien gestiegen sei, die Gesetze der Verachtung verfielen – da merkten sie, dass der König, in seiner Sorge für sein Reich durch ein zweites abgelenkt, beiden nur mit verminderter Sorgfalt vorstehen konnte.
Da sie nun sahen, dass aller dieser Übel kein Ende sei, hielten sie Rat und stellten ihrem Könige sehr loyal die Wahl frei, das eine oder andere Reich zu behalten, denn beide zu regieren stehe nicht in seiner Macht, und dass ihrer doch zu viele seien, um von einem halbierten Könige regiert zu werden, indem niemand auch nur einen Mauleseltreiber gern mit einem andern teile. So ist denn der gute Fürst genötigt worden, das neue Reich einem seiner Freunde zu überlassen (der bald darauf daraus vertrieben worden ist) und sich mit seinem alten zu begnügen.
Wenn ich überdies zeigen wollte, dass alle die Kriegsunternehmungen, durch welche so viele Völker aufgeregt werden, und, nachdem sie den Staatsschatz erschöpft, die Völker zu Grunde gerichtet hätten, doch vielleicht durch irgend ein Missgeschick umsonst gewesen wären, er (der König) daher sein angestammtes Reich pflegen, es schön ausgestalten und so blühend als nur möglich machen, dass er seine Landeskinder lieben solle, dann werde er von ihnen geliebt werden, dass er in Einigkeit mit ihnen leben und mild herrschen, andere Länder aber in Ruhe lassen solle, da ja das, was ihm zugefallen, mehr als übergenug sei – was glaubst Du wohl, teuerster Morus, mit welchen Gefühlen würde diese meine Rede aufgenommen werden?!«
»Nicht mit sehr geneigten, wahrlich«, erwiderte ich.
»Weiter«, sagte er, »fahren wir fort. Wenn also der König mit seinen Räten darüber ratschlagen würde, mit welchen Kniffen der Staatsschatz bereichert werden könnte, und es träte einer auf und riete den Schätzungswert des Geldes zu erhöhen, wenn er selbst welches zu zahlen hat, ihn aber über Gebühr herunterzudrücken, wenn es gilt, Geld aufzunehmen, so dass er für seine Person mit geringen Summen viel berichtigt und bei geringer Verpflichtung seiner Schuldner trotzdem viel einnimmt – ein anderer rate, er solle einen Krieg fingieren, damit er, wenn die Gelder unter diesem Vorwande aufgetrieben worden, sobald es ihn gut dünke, unter feierlichen Zeremonien Frieden schließe, womit er Sand in die Augen des armen dummen Volkes streuen könne, als ob es den gottesfürchtigen König des Blutes und Lebens der Leute erbarme, – wieder ein anderer bringe ihm gewisse alte, mottenzerfressene Gesetze in den Sinn, die längst außer Gebrauch gekommen, die, da sich gar niemand entsinnen kann, dass sie überhaupt gegeben worden, jedermann übertreten hat; dafür solle der König Geldstrafen erheben lassen; es könne ihm keine einträglichere Quelle fließen, und keine ehrbarere, da ja solche Einkünfte den Stempel der Gerechtigkeit an der Stirn tragen, – noch ein anderer liege ihm in den Ohren, es solle vieles verboten und mit Geldstrafen belegt werden, am meisten solche Dinge, deren Untersagung zum Nutzen des Volkes gereicht; dann möge er für Geld jene Personen dispensieren, deren Vorteile ein Verbot entgegensteht; so gewinne er die Volksgunst und eröffne sich eine doppelte Einnahme, einmal, indem er Geldbußen von jenen erhebt, welche die Gier nach Erwerb in die Falle getrieben hat; und dann, weil er den andern Privilegien verkauft, und zwar um so teurer, ein je besserer Fürst er ist, da ein solcher nur ungern einem Einzelnen etwas gegen das Volkswohl Gehendes gestattet, und das dann natürlich nur um einen hohen Preis.
Wieder ein anderer redet ihm auf, er müsse sich die Richter verbinden, damit sie in jeder Sache für das königliche Recht entscheiden; ja, er soll sie überdies in seinen Palast berufen, damit sie in seiner Gegenwart über seine Angelegenheiten verhandeln; so unhaltbar faul werde kein betreffender Fall sein, dass nicht irgend ein Richter entweder aus Widerspruchsgeist, oder weil er sich schämt, schon Gesagtes zu wiederholen, oder um sich das Wohlwollen des Königs zu gewinnen, irgend eine schmale Spalte entdeckt, in die der Samen der Verleumdung gesät werden kann. Wenn dann die Richter verschiedener Meinung sind, und eine an sich sonnenklare Sache bestritten und die Wahrheit in Zweifel gezogen wird, so werde dem Könige eine bequeme Handhabe geboten, das Recht zu seinen Gunsten auszulegen; die Übrigen werden, entweder weil sie sich schämen, oder in Furcht beistimmen, wenn das Urteil vom Gerichte nur kühn gesprochen wird. Dem zu Gunsten des Fürsten Urteile Fällenden kann es auch an plausiblen Vorwänden nicht fehlen. Denn es genügt ihm, wenn die Billigkeit für ihn spricht, oder der Wortlaut des Gesetzes, oder eine gezwungene Auslegung des geschriebenen Rechtes, oder endlich, was bei gewissenhaften Richtern über alle Gesetze den Ausschlag gibt, das unzweifelhafte Vorrecht des Fürsten.
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