Der Diplomaten-Pass. Dr. GoldmannЧитать онлайн книгу.
für Diplomaten
Diplomatenkennzeichen für ausländische Missionen werden vergeben an:
Leiter ausländischer diplomatischer Missionen (Botschafter)
Mitglieder des diplomatischen Personals (Funktionäre in Positionen ähnlich denen des deutschen "höheren Dienstes")
Familienangehörige dieser Berechtigungsgruppen, die im selben Haushalt leben, keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine nicht-diplomatische berufliche Tätigkeit ausüben.
Ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen darf nur den o.g. Personen gefahren werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Mitarbeiter des Fahrdienstes einer Botschaft beispielsweise dürfen diese Fahrzeuge fahren (sie selbst gehören meist zum technischen oder Verwaltungspersonal, oder sind gar deutsche Staatsangehörige ohne jeglichen Sonderstatus).
Das Kennzeichen besagt folgendes:
Dieses Fahrzeug wird geführt von einer Person, die in Deutschland besondere Rechte und Immunitäten genießt.
Diese Person ist von der deutschen Gerichtsbarkeit (u.U. nur teilweise) entbunden.
Den Insassen dieses Fahrzeugs ist nötigenfalls bevorzugt Schutz und Hilfe zu gewähren.
Diesem Fahrzeug ist bei Sicherheitsabsperrungen Durchlass zu gewähren.
Für dieses Fahrzeug entfallen keine Steuern wie Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer. Sollte das Fahrzeug je an einen nicht-diplomatischen Halter veräußert werden, so ist die Einfuhr- bzw. Mehrwertsteuer zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. (Steuernachzahlungen können sogar erhoben werden, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde und damit aus dem diplomatischen Dienst ausscheidet!)
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