Fass mich nicht an!. Reinhold RutheЧитать онлайн книгу.
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Reinhold Ruthe
Fass mich nicht an!
Sexueller Missbrauch
Informieren, Erkennen, Sensibilisieren
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-86506-881-1
© 2016 by Joh. Brendow & Sohn Verlag GmbH, Moers
Einbandgestaltung: Brendow Verlag, Moers
Titelfoto: fotolia © Phils Photography
Satz: Brendow Web & Print, Moers
1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2016
Inhalt
Was ist sexueller Missbrauch?
Die Opferrolle der Missbrauchten
Das Sexualwesen Mensch – die positive Deutung
Die kritische Seite der Sexualität
Wahre und falsche Männlichkeit – Herrschaftsverhalten und Gewalt
Sexueller Missbrauch – Therapiebeispiel eines Täters
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der Odenwaldschule
Sexueller Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen
Wie kann Sexualerziehung heute gelingen? Prävention und Verhaltensauffälligkeiten bei missbrauchten Kindern
Vorwort
Der sexuelle Missbrauch ist eines der abscheulichsten Verbrechen, die junge Heranwachsende und Erwachsene anderen Menschen zufügen. Der sexuelle Missbrauch ist so alt wie die Menschheit. Durch die Menschheitsgeschichte und auch durch die Kirchengeschichte zieht sich das Thema wie ein roter bzw. vielmehr dunkler Faden.
Gott hat den Menschen mit Sexualität und als sexuelles Wesen geschaffen. Es ist ein wunderbares und beglückendes Geschenk, gleichzeitig öffnet es Tor und Tür für Missbrauch, für Abwege, für Irrwege, für Sünde. Schon in der Bibel werden uns Missbrauchsfälle berichtet. David vergreift sich an Bathseba, die er nackt beim Baden beobachtet hat. Sodom und Gomorrha sind Städte, die bis heute als Metaphern dienen, um sexuelles Durcheinander und Sexualität auf Abwegen zu schildern.
Im antiken Griechenland war die „Liebe“ mit einem Knaben normal, und im alten Rom war auch die Prostitution eines jungen Sklaven gang und gäbe. Im 18. Jahrhundert wurden sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern scharf verurteilt.
Alles, was wir heute im Zeitalter größtmöglicher Freiheit und Selbstverwirklichung erleben, ermöglicht auch die Freiheit zum Missbrauch.
Spätestens seit den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts hat sich so etwas wie eine sexuelle Revolution ereignet. Die amerikanische Philosophin und Chefideologin des Gender-Mainstreamings leugnete die Bedeutung der biologischen Geschlechtspolarität von Mann und Frau. Der Feminismus feierte Triumphe. Viele bis dato selbstverständliche Normen der Sexualität wurden infrage gestellt:
Mutterschaft und Familie erfahren eine Abwertung,
Abtreibung bzw. vielmehr der Mord im Mutterleib wird selbstverständliches „Menschenrecht“,
die erwerbstätige Frau wird zum Leitbild statt zur Option,
die Heterosexualität als Normrichtlinie wird infrage gestellt.
Freche Parolen begeisterten Jugendliche und vor allem junge Erwachsene:
„Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Kampf der bürgerlichen Kleinfamilie!
Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment!
Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren!“
Im Jahre 2015 sieht oberflächlich alles ruhiger und zivilisierter aus. Doch die Revolution hat stattgefunden. Die Saat ist aufgegangen. Die Meinung in Kirchen und Freikirchen ist umstritten. Konservative, strenggläubige und liberalere Kritiker stehen sich gegenüber.
Links ist in, rechts ist out, links wird hof- und salonfähig. Der libidinösen Moral wird das Wort geredet. Intoleranz gegen jede Einschränkung der sexuellen Freiheit. Die herrschaftsfreie Gesellschaft wird hochgelobt.
Das Pornografieverbot wurde in Deutschland 1973 aufgehoben. Sexualität in allen Formen und Abgründen darf gezeigt werden. Vor diesem Hintergrund leuchtet es ein, dass der Bundestagsabgeordnete Edathy, der Bilder von nackten Kindern auf dem Laptop gespeichert hatte, im Jahre 2015 freigesprochen wurde.
Im 20. Jahrhundert begann man, Kinderschutzprogramme aufzustellen. Der Völkerbund in Genf verabschiedete 1924 ein solches Gesetz mit fünf Punkten.
Kinderschutz beinhaltet heute,
dass Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben,
dass