Das hat ja was mit mir zu tun!?. Dirk RohrЧитать онлайн книгу.
um eine Solidarität im gemeinsamen Kampf auszudrücken. Der Begriff People of Color – häufig abgekürzt als PoC – steht heute für viele in Verbindung mit der Black Power-Bewegung in den 1960er-Jahren.7 Die Bezeichnung ist ebenfalls ein selbst gewählter und politischer Begriff, der die Erfahrungsgemeinsamkeiten zwischen Communitys mit unterschiedlichen historischen Hintergründen einschließt, die alle durch weiße Dominanz rassistisch diskriminiert wurden und weiterhin werden (vgl. Ogette 2019, S. 77).
Mit Bi_PoC (Black, indiginous People_and People of Color) werden zusätzlich explizit indigene Menschen mit einbezogen. Mit der Bezeichnung indigen – zu der unterschiedliche Positionen existieren, ob es sich dabei um eine Selbstbezeichnung handelt (deswegen hier kleingeschrieben; vgl. den Blog »Wir muessten mal reden«, dementgegen Migrationsrat Berlin e. V. 2020) –, soll speziell auf die Erfahrung hingewiesen werden, »durch einen rassistischen, also kolonialen Raub von Land verdrängt […] und deswegen bis heute unterdrückt zu werden« (ebd. 2020).
Im Kontext der Erläuterung solcher Begrifflichkeiten wird von weiß positionierten Menschen häufig der Vorwurf erhoben, mit dem Verweis auf Selbstbezeichnungen Sprechverbote auferlegen zu wollen. Auch dieser Vorwurf kann zumeist auf Abwehrverhalten zurückgeführt werden. Wir möchten daher betonen, dass es sich hier nicht um ein Verbot handelt, sondern um die Aufklärung darüber, dass die Nutzung vieler Bezeichnungen die Ausübung von Gewalt bedeutet, hier nicht konkret physischer Art. Wenn Menschen diese Wörter nun weiterhin benutzen, obwohl sie darauf hingewiesen wurden, dass sie Menschen damit verletzen, Gewalt reproduzieren und ausüben, dann tun sie dies wissentlich (vgl. Ogette 2019, S. 79).
5Hier wird explizit der Begriff Positioniertheit verwendet, da es sich nicht um persönliche Einstellungen, Positionen oder eine selbst gewählte Positionierung handelt, sondern um die Wahrnehmung der eigenen Person von außen, vermeintlicher Zugehörigkeiten und entsprechend zugeschriebener Stellung in der Gesellschaft.
6Verfügbar unter http://sanczny.blogsport.eu/2012/10/01/white-privilege-den-unsichtbaren-rucksack-auspacken [10.05.2020]. Englisches Original: McIntosh 1989.
7Für eine differenzierte Darstellung der Geschichte des Begriffs und seiner Ursprünge sowie Bezügen bspw. im französisch kolonisierten Haiti des späten 18. Jahrhunderts oder in der »US-amerikanischen Sklavenhaltergesellschaft« siehe Ha (2016, S. 31 ff.).
3Diskriminierung – Was ist das eigentlich?
»Menschen werden nicht wegen ihres Geschlechts, Glaubens, ihrer Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Orientierung oder Behinderung diskriminiert. Sie werden diskriminiert, weil die Gesellschaft strukturell rassistisch, sexistisch, trans-, homo- und behindertenfeindlich ist.« 8
Sibel Schick (2020)
Bei einem Blick in die Fachliteratur lassen sich für den Begriff der Diskriminierung viele unterschiedliche Definitionen finden. Dies erklärt sich vor allem durch die unterschiedlichen (Forschungs-)Perspektiven, die bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen Diskriminierung eingenommen werden können. Hierzu zählen unter anderem eine soziologische, eine sozialpsychologische oder auch eine juristische Perspektive.9 Auch unterscheiden sich die Definitionen in ihrer Komplexität, womit durchaus verschiedene Praxisfelder berücksichtigt und überhaupt der Zugang und Einstieg in diese vielschichtigen Wirkungsmechanismen erleichtert werden können. So verstehen Pates, Schmidt und Karawanskij (2010, S. 255) unter Diskriminierung, »dass eine Person schlechter als andere behandelt wird, weil sie einer bestimmten Gruppe zugeordnet wird oder ein bestimmtes Merkmal hat«. Hormel und Scherr (2010, S. 7) geben folgende Begriffsbestimmung: »Als Diskriminierungen gelten gewöhnlich Äußerungen und Handlungen, die sich in herabsetzender oder benachteiligender Absicht gegen Angehörige bestimmter sozialer Gruppen richten«. Aus der Kombination dieser beiden Definitionen ergeben sich zunächst drei wichtige Aspekte von Diskriminierung. Erstens geht es bei Diskriminierung um eine Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung. Zweitens zeigt sie sich sowohl in Sprache als auch in Verhaltensweisen und konkreten Handlungen. Drittens sind die Menschen davon betroffen, die als Angehörige bestimmter sozialer Gruppen wahrgenommen werden, egal ob sie tatsächlich Mitglieder dieser Gruppen sind bzw. sich selbst als solche identifizieren oder nicht. Scherr, El-Mafaalani und Yüksel (2017, S. vi, Hervorh. im Orig.) erweitern diese Definitionen und Aspekte, indem sie
»Diskriminierung hier nicht allein als eine Folge von benachteiligenden Handlungen [verstehen], denen Stereotype zu Grunde liegen, sondern als ein komplexes soziales Phänomen, das auf historische gewordene soziale Verhältnisse, auf institutionell verfestigte Erwartungen und Routinen, organisatorische Strukturen und Praktiken sowie auf Diskurse und Ideologien verweist«.
Dies bedeutet auch, dass sich diskriminierendes Verhalten nicht nur in intentionalen Handlungen vollzieht, sondern auch nicht intendiertes Handeln, das beispielsweise vor dem Hintergrund unhinterfragter Normsetzungen ausgeführt wird, mit einschließt.
3.1 Verschiedene Ebenen von Diskriminierung
Neben dem Verweis auf die historischen Kontinuitäten von Diskriminierungsverhältnissen werden verschiedene Ebenen benannt, auf denen Diskriminierung stattfindet. Häufig wird Diskriminierung als Vorgang zwischen zwei Personen, also als Bestandteil individuellen Interaktionsverhaltens betrachtet. Dies beschreibt die individuelle Ebene, die jedoch nur eine von drei Ebenen darstellt. Diskriminierung entfaltet ihre Wirkmächtigkeit auch, und erst dadurch so umfassend, auf einer strukturellen bzw. institutionellen sowie auf einer ideologischdiskursiven Ebene (vgl. Pates et al. 2010, S. 34 f.; siehe auch Schmidt, Dietrich u. Herdel 2009; Gomolla 2010, 2017). Diese werden in Kapitel 4.4 am Beispiel rassistischer Diskriminierung näher beleuchtet.
3.2 Direkte und indirekte Diskriminierung
Eine weitere Unterscheidung, die hinsichtlich Diskriminierung getroffen wird und sich vor allem auf die strukturelle bzw. institutionelle Ebene beziehen lässt, ist die der direkten und indirekten Diskriminierung10. Gomolla (2017, S. 145) versteht unter direkter institutioneller Diskriminierung, wenn bestimmte Menschen kontinuierlich, bewusst und absichtlich in oder durch Institutionen Ungleichbehandlungen erfahren. Dies kann sowohl formell, also über Gesetze sowie Handlungsanweisungen in Organisationen, als auch informell, zum Beispiel über Routinen oder ungeschriebene Regeln geschehen. Dabei erfolgt die Ungleichbehandlung unmittelbar aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals (Fereidooni 2016, S. 44). Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der indirekten Diskriminierung um Vorschriften, Praktiken und Handlungsweisen, die vermeintlich merkmalsneutral sind und für alle Menschen gelten bzw. von denen alle gleichermaßen betroffen sind (ebd., S. 44). Die Diskriminierung entsteht in diesem Zusammenhang dadurch, dass »die Chancen, vermeintlich neutrale Normen erfüllen zu können, bei Angehörigen verschiedener sozialer Gruppen grundsätzlich ungleich verteilt sind« (Gomolla 2017, S. 146).
3.3 Relevante Merkmale für Diskriminierung
Wer ist von Diskriminierung betroffen bzw. kann von ihr betroffen sein? Von welchen sozialen Gruppen wird hier gesprochen? Welche Merkmale werden als »diskriminierungsrelevante Differenzkategorien« (Fereidooni 2016, S. 44) gesehen? Abbildung 1 gibt in Anlehnung an Zick, Küpper