Gerichtsdolmetschen. Christiane DriesenЧитать онлайн книгу.
Letztes Wort – Konsekutivdolmetschen
Das letzte Wort des Angeklagten ist für das Gericht und die Öffentlichkeit konsekutiv zu dolmetschen. Hier darf keine unzeitgemäße Unterbrechung des Angeklagtenvortrags aufgrund der Dolmetscherunzulänglichkeit vorkommen.
Beratung des Gerichts
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
Urteilsverkündung – Simultanflüstern
Das Simultanflüstern ist unverzichtbar für eine faire Behandlung des Ausländers, da einerseits der Angeklagte mit höchster Anspannung auf das Urteil wartet und andererseits die sehr formelle Verkündung keine Unterbrechung duldet.
Urteilsbegründung – Simultanflüstern
Auch wenn viele Angeklagte der Urteilsbegründung nur zerstreut zuhören, da sie sich noch mit den Folgen des Strafmaßes für ihr Leben beschäftigen oder sich über einen Freispruch freuen, sollte die Begründung – ebenfalls wegen des Grundrechtes der Gleichstellung vor dem Gesetz – vollständig simultan geflüstert werden.
Rechtsmittelbelehrung – Simultanflüstern
Diese Information wird aus den bereits erwähnten Gründen simultan geflüstert.
1.7 Qualifikationsanforderungen an den juristischen Dolmetscher und Übersetzer
Die Expertenempfehlungen aus dem Bericht des Reflection Forum1 bestätigen, dass der juristische Dolmetscher und Übersetzer um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden folgendes kognitive Rüstzeug braucht und nachweisen muss:
Gründliche Beherrschung der betreffenden Sprachen
Gründliche Kenntnis der betreffenden Kulturen
Solide forensische Kenntnisse (Gerichtsverfahren/Institutionen der betreffenden Länder)
Fähigkeit, Fachthemen vorzubereiten (Gutachten)
Simultandolmetschen (Flüsterdolmetschen)
Konsekutivdolmetschen (aus dem Gedächtnis und/oder mit Notizentechnik), Vom-Blatt-Übersetzen bzw. Vom-Blatt-Dolmetschen2
Berufsethisches Verständnis und Bewusstsein
Die sich aus diesen Kernanforderungen ergebenden curricularen Empfehlungen sind für so genannte internationale Sprachen leichter umsetzbar, da bereits bestehende Studiengänge nur wenig angepasst zu werden bräuchten. Geht es jedoch um in Europa wenig verbreitete Sprachen, so ergeben sich Hürden anderer Art, die nur mit höchster Flexibilität der Lehrstrukturen zu lösen sind:
Translationsdidaktiker, erfahrene Dolmetscher bzw. Übersetzer für diese Sprachen sind in Deutschland selten, daher kann die Ausbildung nur unter Trennung von Sprache und Translationstechnik, d.h. unter Anwendung der „Tandemmethode“3 erfolgen.
Die Sprachen sind terminologisch meist wenig erschlossen.4 Die Ausbildung muss dieses methodisch besonders berücksichtigen.
Das Ausbildungsangebot muss sich den sich schnell verändernden Migrationsflüssen entsprechend anpassen; dies erfolgt am besten durch das Qualifizierungsformat einer Weiterbildung.
Eine Weiterbildung für juristische Dolmetscher und Übersetzer richtet sich an berufstätige, zweisprachige Akademiker, die neben den angebotenen Unterrichtsblöcken an Wochenenden viel allein üben müssen.
Das vorliegende Studienbuch wurde primär für diese Strukturen konzipiert.
2 Modul Kommunikationskompetenz
2.1 Begründung
So erstaunlich es für manche klingen mag, so selbstverständlich ist es doch, dass Dolmetscher ein Vertrauen erweckendes Auftreten sowie eine rhetorische Kompetenz bilden, die conditio sine qua non seiner Akzeptanz bei Gericht und bei den Parteien. Hier gelten sinngemäß die Ergebnisse der psychologischen Forschung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Rednern.1 Zum beruflichen Überleben darf der Dolmetscher den verschiedenen Parteien (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger …) keine Angriffsfläche zur Kritik bieten.
Alle Gerichtsparteien müssen das Gefühl bekommen, dass sie sich auf einen erfahrenen Dolmetscher bedingungslos verlassen können.
2.2 Kommunikation im Dienst des Berufsethos
Der Dolmetscher ist aus berufsethischen Gründen neutral und muss diesen Anspruch auch äußerlich deutlich vermitteln. Aus denselben Gründen darf er keine falschen Erwartungen über seine Funktion1 hervorrufen und auf keinen Fall die Aufmerksamkeit ungebührlich auf sich lenken; daher hat seine äußere Erscheinung (Kleidung, Schmuck, Frisur etc.) diskret zu sein. Dies ist nicht nur als Zeichen der Achtung vor der Justiz wichtig,2 sondern auch, um bei Menschen aus anderen Kulturen zuverlässig und vertrauenswürdig3 zu erscheinen. Dolmetschen ist eine Dienstleistung; Anbieter von Dienstleistungen stellen ihre Belange üblicherweise hinter die ihrer Kundschaft bzw. Auftraggeber. Ein Arzt oder ein Notar mit auffälligen Piercings und Punkfrisur würde im Allgemeinen auch nicht als vertrauenswürdige Erscheinung wahrgenommen werden.
Das Einhalten der Grundregeln der Höflichkeit und der kulturellen Bräuche muss selbstverständlich sein. Dies gilt insbesondere für die Begrüßung und für die Vorstellung als Dolmetscher, aber auch für Situationen, in denen unentbehrliche Klärungsfragen gestellt werden müssen oder für die angemessene Reaktion auf berechtigte und sogar unberechtigte Kritik.
2.3 Erwerb von Fertigkeiten der Kommunikationskompetenz
Spezifische Fertigkeiten, die dem Erwerb und der Verbesserung der mündlichen Dolmetschkommunikation dienen, werden nun in diesem Modul zuerst beschrieben. Angesprochen werden: Souveränität durch sicheres und korrektes Auftreten, visualisierendes Gedächtnis, Redegewandtheit, freies Sprechen und korrekte Vorlesetechnik.
2.3.1 Souveränität durch Körperhaltung und -sprache
2.3.1.1 Richtiges Atmen
So offensichtlich es auch erscheinen mag, die richtige Atemtechnik ist die Grundlage einer guten Dolmetschleistung. Richtiges Atmen ist zur Bekämpfung des Stresses und zur Förderung der Konzentration unentbehrlich. Die Modulierung der Stimme1 hängt auch direkt von der Atmung ab. Gemeint ist hier eine korrekte Bauchatmung.2
2.3.1.2 Gerades Stehen, gerades Sitzen
Gerades Stehen und gerades Sitzen sind Grundvoraussetzung für das richtige Atmen. Beim Sitzen sollte man vermeiden, die Atmung durch Anlehnen an die Tischkante zu behindern. Andererseits vermittelt eine gerade Körperhaltung den Eindruck professioneller Selbstsicherheit. Dabei soll das Körpergewicht gleichmäßig auf beiden Füßen verteilt werden. Der so genannte „Bärentanz“, d.h. das Balancieren von einem Fuß auf den anderen, irritiert das Publikum und zeigt die Verlegenheit des Dolmetschers allzu deutlich.
2.3.1.3 Natürliche Gestik zur Unterstützung der Rede (Mitteilung)
In nördlichen Ländern wirkt Gestikulieren unseriös. Eine dezente Gestik ist dennoch sehr hilfreich zur Unterstützung der richtigen Wortwahl. Einige Grundsätze sollten dabei beachtet werden:
Die Hände und Arme bewegen sich im Bereich des Oberkörpers und unterhalb des Halses. Gesicht und Haare sollten möglichst nicht berührt werden, da dies das Publikum ablenkt. Die Arme zu verschränken signalisiert Kommunikationsunwillen. Die Gestik sollte sich tendenziell nach oben und zum Publikum hinrichten.
2.3.1.4 Blickkontakt