Gullivers Reisen. Джонатан СвифтЧитать онлайн книгу.
Gewohnheiten und Gesetze dieses Reiches sind von sehr besonderer Art; wären sie nicht denen meines eigenen teuersten Vaterlandes durchaus entgegengesetzt, so würde ich es versuchen, Etwas zu ihrer Rechtfertigung zu sagen. Nur wäre zu wünschen, daß man sie sämmtlich ausführte. Das erste, welches ich anführen will, betrifft Denunzianten und Spione. Alle Verbrechen gegen den Staat werden hier mit der größten Strenge bestraft. Ergibt sich aber die Unschuld des Beklagten aus dem Prozeß, so wird der Denunziant sogleich auf schmachvolle Weise hingerichtet. Der Unschuldige erhält aber Entschädigung aus den Gütern und Ländereien seines Angebers für den Verlust seiner Zeit, für die Gefahr, in der er schwebte, für die Leiden seiner Gefangenschaft, für alle Kosten, die ihm durch seine Verteidigung veranlaßt wurden. Ist das Vermögen des Denunzianten nicht genügend, so zahlt die Krone genügende Entschädigung. Der Kaiser erweist ihm auch eine öffentliche Gnadenbezeugung, und in der ganzen Hauptstadt wird seine Unschuld durch Proklamation verkündet.
Betrug wird als ein größeres Verbrechen wie Diebstahl behandelt, und deßhalb in der Regel mit dem Tode bestraft. Die Lilliputer sind nämlich der Meinung, gehörige Sorgfalt und sehr gewöhnlicher Menschenverstand könne das Eigentum vor Dieben verwahren, dagegen besäßen ehrliche Leute keinen Schutz gegen die überlegene List der Betrüger; da ein fortwährender Verkehr des Kaufens und Verkaufens, sowie des Handels auf Kredit einmal notwendig sei, werde der ehrliche Mann betrogen und der Schurke sei im Vorteil, sobald Betrügerei erlaubt oder befördert werde, oder wo sich keine Gesetze zur Bestrafung derselben vorfinden. Wie ich mich erinnere, legte ich einst bei dem Kaiser Fürbitte für einen Verbrecher ein, welcher seinen Herrn um eine große Geldsumme betrogen hatte, die er im Auftrage desselben erhalten, allein für sich behielt und damit entfloh. Als ich nun dem Kaiser zufällig sagte, dies sei nur ein Mißbrauch des Vertrauens, erwiderte er tadelnd, es sei schändlich, den höchsten Grad des Verbrechens verteidigen zu wollen. Hierauf konnte ich auch wirklich keine andere Antwort geben, als das gemeine Sprichwort: ländlich, sittlich. Ich muß gestehen, daß ich mich herzlich schämte.
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