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Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas KislingerЧитать онлайн книгу.

Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie - Andreas Kislinger


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und Kategorien des modernen Staates führt MANN (s.o.) aus:

      Erstens,

      "...[d]er Staat ist territorial zentralisiert(*)."

      Davon unterschiedlich verortet die ForscherIn

      "...seine ideologischen, ökonomischen und militärischen Machtpotentiale(*)...nicht im Staat, sondern außerhalb des Staates...- diese ihm nicht inhärenten Machtressourcen muß er sich erst von außen heranholen... Nichtsdestoweniger verfügt er insofern über eine höchst eigene und höchst spezielle Machtquelle, als nur er 'von Natur aus' auf ein begrenztes Gebiet zentriert ist, über das er rechtsverbindliche Machtbefugnisse besitzt."

      Die zugleich wirkenden und wirksamen staatlichen Prinzipien in Zeit und Raum sind bei der zweiten Kategorie von MANN zentral: Politisch-staatliche Machtansprüche und -ausübung werden von Akteuren zentral und über das gesamte Staatsgebiet hinweg erzeugt, Institutionen und Parteibeziehungen bewirken politische Prozesse, die auf die auch gesellschaftlich determinierten Institutionsformen zurückwirken:

      Zweitens,

      "...[d]er Staat enthält zwei Dualitäten: Er ist Ort und Akteur, Zentrum und Territorium. Politische Macht ist 'staatlich' und wird als solche verkörpert von Angehörigen der Staatselite und von Institutionen im Zentrum...Gleichzeitig besteht sie aus 'Parteibeziehungen' zwischen Personen und Institutionen sowohl im Zentrum als auch quer über das gesamte Staatsgebiet hinweg...Die Formen, in denen sich der Staat kristallisiert, werden somit zum einen von der gesellschaftlichen Außenwelt erzeugt und bestimmt, zum andern sind es Formen, die sich aus seinen eigenen politischen Prozessen ergeben (MANN 1998, S. 74)."

      Die Funktionen und Geltungsbereiche der staatlichen Institutionen, wie MANN (s.o. S. 75) sie in der dritten Kategorie beschreibt, sind nicht gänzlich rational, einheitlich, zentral bestimmt und gelenkt. Die dabei vorgelagerte Gesellschaft bringt diese nicht so konsistent hervor, weil die Institutionen sich aus überlagernden und überschneidenden Machtgeflechten ergeben:

      Drittens,

      "...[s]aatliche Institutionen unterscheiden sich voneinander durch die Funktionen, die sie für die verschiedenen Interessensgruppen innerhalb ihres Geltungsbereichs erfüllen... Wie groß die Zentralität(*) oder die innere Rationalität(*) des Staates auch immer sein mögen, er ist nicht völlig einheitlich, denn es gibt genug Stellen und Punkte, an denen der Staatskörper das Eindringen verschiedenartiger Machtnetzwerke(*) zuläßt, was nichts anderes heißt, als daß der Staat einer letzten Einheit oder auch nur einer inneren Konsistenz nicht unbedingt bedarf...Er könnte ihrer bedürfen, wenn Gesellschaften eine solche letzte Einheit oder Konsistenz besäßen; aber mein Modell von Gesellschaften als sich überlagernde und überschneidende Machtgeflechte weist nicht in diese Richtung (s.o.)."

      In der vierten Kategorie geht MANN (1988, S. 75) auf die (geo-)politischen Verflechtungen zwischen den souveränen Einzelstaaten ein. Der WIKIPEDIA Eintrag zu 'Geopolitik' benennt den Zusammenhang zwischen Geografie und Politik, in diesem Eintrag wird das in Beziehung zu anderen Staaten gesetzte, nach außen abgegrenzte Hoheitsgebiet als geopolitische Einheit definiert:

      "...Die Geopolitik(*) versucht die geographischen Gegebenheiten mit politischen Zusammenhängen zu verknüpfen und analysiert die Verbindung zwischen beiden Gegebenheiten....Der schwedische Wissenschaftler Rudolf Kjellen prägte den Begriff der Geopolitik im Jahre 1899....und der deutsche Geograph Friedrich Ratzel... veröffentlichte...sein Buch Politische Geographie...1897..."

      Viertens,

      "...[s]chon die Definition des Staates als eines nach außen abgegrenzten Hoheitsgebiets deutet auf ein weiteres Netz von 'politischen' Beziehungen zwischen diesem Staat und anderen Staaten hin – auf die Geopolitik...Politik und Geopolitik sind eng miteinander verschlungen; die eine läßt sich ohne die andere nicht sinnvoll untersuchen."

      Die vier MANN'schen Kategorien wurden vom Verfasser vereinfacht zusammengefasst, wie folgt:

       territorial, das bedeutet räumlich sich erstreckende und verteilende Machtprinzipien, die zwischen einem Außen und einem Innen insbesondere rechtlich unterteilen,

       zentral, das bedeutet, dass die Prozesse aus einem politischen Inneren, den Parteien und Institutionen gesteuert werden,

       institutionell, das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen in einem Staat gegebenen Interessen in den und durch die jeweiligen Institutionen organisieren und entfalten und selbst Ergebnis des inneren Kräftespiels und der regional wie überregional gegebenen Netzwerke sind und

       geopolitisch, das bedeutet, dass die einzelnen Territorialstaaten überregional miteinander vernetzt sind.

      Gemäß REINHARD (2007, S. 12) beansprucht der moderne Staat nach Jellinek und Weber fünf Eigenschaften, Sie erweitert die oben ausgeführten vier zu acht Eigenschaften.

      Die fünf Eigenschaften unterscheiden den Staat von anderen, vormodernen Gemeinwesen: Sesshaftigkeit, eine einheitliche, souveräne Staatsgewalt, das Monopol physischer Gewalt nach innen und außen, das Staat ist der Rechts- und Verwaltungsstaat, Nationalstaat und Demokratie.

      Erstens,

      "...ein einheitliches Staatsgebiet als ausschließlichen Herrschaftsbereich(*) – vormoderne Gemeinwesen bestanden häufig aus Gebieten mit unterschiedlichem Status und kannten überschneidende Herrschaftsbereiche. Daher fehlten ihnen eindeutige Außengrenzen."

      Zweitens,

      "...ein einheitliches Staatsvolk als sesshafter Personenverband mit dauernder Mitgliedschaft(*) – Nomaden können keinen modernen Staat bilden. Außerdem waren vormoderne Gemeinwesen in der Regel nicht nur vertikal, sondern auch horizontal in Schichten und Gruppen gegliedert, die im Verhältnis zur Zentralgewalt einen unterschiedlichen Status besaßen und oft genug in verschiedenen Sprachen redeten."

      Drittens,

      "...eine einheitliche Staatsgewalt im Besitz der Souveränität(*) - vormoderne Gemeinwesen kannten häufig Herrschaftsträger aus eigenem Recht, die ihre Befugnisse unabhängig von der Zentralgewalt beanspruchten, während im modernen Staat lokale Amtsträger nichts als Beauftragte und Teilhaber einer bei aller Differenzierung im Prinzip einheitlichen Staatsgewalt sind. Das gilt auch für Bundesstaaten...Souveränität der Staatsgewalt will heißen, dass sie innerhalb wie außerhalb ihres Gemeinwesens nichts und niemand über sich anerkennt (s.o.). Das bedeutet konkret":

      Viertens,

      "...das Monopol der legitimen Anwendung physischer Gewalt(*) nach innen, die von Justiz und Verwaltung geregelt und von der Polizei ausgeübt wird (s.o. S. 13),"

      Fünftens,

      "...das Monopol der legitimen Anwendung physischer Gewalt(*) nach außen, das heißt, das uneingeschränkte Recht, nach Belieben Krieg zu führen, wozu die Streitkräfte der ausschließlichen Kontrolle der Staatsgewalt unterstellt sind...."

      Gemäß REINHARD (2007, S. 13) gewann der moderne europäische Staat seit den Revolutionen des späten 18. und des 19. Jahrhunderts noch drei weitere Eigenschaften hinzu, die ihn heute mehr denn je kennzeichnen sollen. Damit war nicht nur institutioneller Wandel, sondern auch ein enormer, fast unbegrenzter Zugewinn an Möglichkeiten zur Ressourcenmobilisierung verbunden (s.o.):

      Sechstens,

      "...der moderne Staat ist Rechts- und Verwaltungsstaat. Der Staat hat zwar auch die Verfügung über das Recht monopolisiert, aber damit zugleich das staatliche Handeln im Regelfall an schriftlich festgelegte, nachprüfbare und einklagbare Vorschriften gebunden(*)... Darüber hinaus werden Aufbau und politisches Leben des Staates durch ein Grundgesetz in ähnlicher Weise geregelt und transparent gemacht..."

      Der Rechts- und Verwaltungsstaat werden heute in engem Zusammenhang mit Demokratie gesehen, aber diese Verbindung ist nicht zwingend. Preußen und andere deutsche Länder waren im 19. Jahrhundert durchaus Rechts- und zum Teil auch Verfassungsstaaten, verdienen aber kaum die Bezeichnung demokratisch (s.o. S. 14)."

      Siebtens,


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