Ruanda. Gerd HankelЧитать онлайн книгу.
Stufe zu stellen wie die génocidaires, die wirklichen Täter des Völkermords. Wir wehren uns gegen diese Art des Denkens.« Und direkt auf das Tribunal bezogen sagte er noch, einen alten Vorwurf wiederholend: »Man muss doch nur die Mittel, die dem Gericht zur Verfügung gestellt werden, mit den Ergebnissen vergleichen. Dutzende Millionen US-Dollar werden ausgegeben, und doch dauern die Prozesse so lang und sind einige Fälle schon so lange anhängig.«102
Nach ruandischem Verständnis war jede Kritik an »Arusha« zugleich ein Grund mehr für die Reaktivierung von Gacaca. In der Summe wurde Gacaca damit zu einer Verheißung von Versöhnung und Frieden gegen einen institutionalisierten Missstand, der als Zumutung empfunden werden musste. »Er hat nicht die geringste moralische Autorität«, fasste Kagme die ruandische Position zusammen, als er auf die Kritik am internationalen Gerichtshof angesprochen wurde.103 Die Moral, das Recht der Entscheidung, liegt auf unserer Seite, bedeutete das. Aber konnte die Gacaca-Gerichtsbarkeit, Kernpunkt dieser Entscheidung und Gegenmodell, die in sie gesetzten Erwartungen überhaupt erfüllen? War sie nach ihrem ursprünglichen Inhalt und später hinzugefügtem Konzept das geeignete Instrument, um über alle Beschwörungsformeln hinaus Annäherung und inneren Frieden in Ruanda zu ermöglichen?
So weit wie die Quellen aus präkolonialer Zeit Auskunft geben, war Gacaca eine Einrichtung, die der einvernehmlichen Streitschlichtung diente. Sie gehorchte keinen festen Regeln, unterstand keiner zeitlichen Vorgabe und kannte weder ein individualisiertes Verständnis von Täterschaft noch eine klare Unterscheidung zwischen Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Zuhörerschaft. Sie war eine partizipative Justiz, die unter dem Vorsitz eines Inyangamugayo und in einem Prozess von Rede und Gegenrede einen Konflikt so zu lösen versuchte, dass der Frieden innerhalb der Gruppe – gewöhnlich eine Großfamilie oder ein Clan – wieder hergestellt war. Das war möglich, weil die Autorität von Gacaca auf der Einsicht in die Notwendigkeit einer intakten Gemeinschaft gründete. Ubuntu wurde diese wechselseitige Abhängigkeit zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft genannt, ihre Beachtung genoss unbedingten Vorrang vor einer Bestrafung. Das bezog sich auch auf schwerwiegendere Verbrechen, wenngleich Gacaca meist bei kleineren Delikten wie Beleidigung oder Körperverletzung oder bei Streitigkeiten über Grundstücks-, Erb- und sonstige Vertragsfragen Anwendung fand. Bei Mord oder vergleichbaren Straftaten (dazu zählte auch Diebstahl) hatten der Verletzte beziehungsweise dessen Gemeinschaft zunächst das Recht der Rache (nur an den männlichen Mitgliedern der Gemeinschaft des Rechtsverletzers), es sei denn, der König (Mwami) machte sein Recht geltend, ein Urteil zu fällen, oder er verwies den Fall an ein Gacaca-Gericht, das daraufhin eigenständig und unabhängig tätig wurde. Statt der Leistung von Schadenersatz oder von tätiger Wiedergutmachung, die mit dem gemeinschaftlichen Trinken eines Krugs Bananenbier besiegelt wurde, konnte dann – und bei einem Tötungsdelikt war das die angestrebte Ideallösung – eine Heirat zwischen den betroffenen Gemeinschaften arrangiert werden. Kinder aus dieser Verbindung galten als »Ersatz« für die Getöteten.104
In der Kolonialzeit verlor Gacaca erheblich an Bedeutung. Mit der Durchsetzung des kolonialen Gewaltmonopols erhielten staatliche Gerichte, die in ihren Instanzen der Herrschaftsstruktur des Landes nachgebildet waren, die Zuständigkeit für die Ahndung von Gewaltkriminalität und größere zivilrechtliche Angelegenheiten. An die Stelle des restaurativen, auf sozialen Ausgleich bedachten Elements, trat das retributive, das auf Vergeltung und die abschreckende Wirkung der Strafe setzte. Die informelle Gacaca-Justiz befasste sich nur noch mit dem, was vor allem in ländlichen Gebieten – und das waren die bei weitem größten Teile Ruandas – an kleineren sozialen Konflikten aufbrach, wie in der Vergangenheit mit vornehmlich restaurativer Zielsetzung.105 Die Verfassung von November 1962, die sich das zum 1. Juli desselben Jahres unabhängig gewordene Ruanda gegeben hatte, versuchte den Rechtsdualismus zwischen staatlichem und traditionellem informellen Recht zu beenden, indem Letzteres »kodifiziert und mit den Prinzipien der Verfassung in Einklang gebracht wird«.106 Dennoch blieb Gacaca nachweislich bis in die 1980er Jahre hinein eine verbreitete Praxis der Streitschlichtung.107
Doch heißt das auch, dass sich der Gacaca-Gedanke einfach auf die Ahndung von Völkermordtaten übertragen lässt, auf Taten also, die im postkolonialen Ruanda zwar nicht unter dem Signum »Völkermord«, aber als immerhin strafbewehrte Taten wie Mord, Vergewaltigung oder Körperverletzung im ruandischen Strafgesetzbuch firmierten?108 Denn diesen Taten und ihren Rechtsfolgen liegt die im Strafrecht typische Gerechtigkeitsannahme zugrunde,109 dass Strafe in erster Linie und in Abhängigkeit von der bestehenden Rechtskultur durch ihr Verhältnis zum Tatgewicht bestimmt und am Maß der individuellen Schuld festgemacht wird. Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf den Täter, das Opfer tritt nur zur Bestimmung der Tat und ihrer Auswirkungen in Erscheinung. Diese Aufspaltung in das Handeln einer Täterpartei und das Leiden einer Opferpartei ist der informellen Justiz wie Gacaca jedoch fremd. Ihr geht es darum, dass alle Beteiligten den eigenen Anteil am Konflikt erkennen und Verantwortung für einen Teil der Lösung übernehmen. Recht ist, was allen recht ist, und nicht das, was sich an den Normen eines kodifizierten Rechtssystems ausrichten muss, das abstrakt Gleiches gleich behandelt und durch eine höhere Instanz hinterfragt werden kann.110
Wie wir bereits gesehen haben, ist Gacaca auch in der aktualisierten Form eine Gerichtsbarkeit, die sich auf die Weisheit der Inyangamugayo stützt, jetzt allerdings ergänzt um weibliche Mitglieder. Die lokale Bevölkerung ist anwesend (wiederum sind erstmals Frauen zugelassen), die den Part des Anklägers oder Verteidigers übernimmt. Und zuletzt sind auch die Urteile, die das Gacaca-Gericht fällen kann und soll, solche, die zuallererst auf die Wiederherstellung des Friedens innerhalb der von der Tat betroffenen Gemeinschaft abzielen. Wie schon bei der früheren Form von Gacaca ist dazu eine gewisse Kooperation zwischen Tätern und Opfern notwendig, das heißt: Täter sollen ihre Taten gestehen, das begangene Unrecht anerkennen und um Verzeihung bitten; Opfer sollen Verzeihung gewähren. Je nach Kooperationswilligkeit erhält der Täter dafür eine Strafmilderung, während das Opfer eine Entschädigung durch die gemeinnützige Arbeit (travaux d’intérêt général/TIG) erhalten kann, die der einsichtige kooperationsbereite Täter außerhalb des Gefängnisses erbringt.
Der alte Gacaca-Gedanke ist somit unschwer in dem neuen zu erkennen. Allerdings gibt es auch Unterschiede. Das Verfahren ist nunmehr formalisiert, Regeln sind aufgestellt worden für den Verfahrensablauf, für den Aufbau und die Strafkompetenz der Gerichte und für die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln.111 Doch der größte Unterschied ist, dass die eigentliche Zuständigkeit der Gacaca-Gerichte jetzt eine ist, die es vormals nur in Ausnahmesituationen gegeben hat. Jetzt geht es fast ausschließlich um Verbrechen, die nach internationalen Abkommen als besonders strafwürdig gelten und im ruandischen Strafgesetzbuch zu den schlimmsten gehören. Die individuell zurechenbare Strafe ist innerhalb eines bestimmten Rahmens vorgegeben und nicht mehr rituell ersetzbar, und statt früherer Unabhängigkeit des Gacaca-Gerichts übt der Staat nun durch seine oberste Justizbehörde die Fachaufsicht über die gesamte Gacaca-Justiz aus.112
Wollte man diese Verbindung von altem traditionellen Recht in Ruanda mit modernen Verbrechenskategorien und ihren Zurechnungsmodalitäten in einen Satz fassen, so könnte man sagen: Ein Völkermord und die ihn begleitenden Verbrechen werden, unter dem wachsamen Auge des Staates und unter Rückgriff auf kulturelle Prägungen, in einer kollektiven justiziellen Anstrengung mit dem Ziel aufgearbeitet, über Strafe beziehungsweise Verzicht auf Strafe das Fundament eines erträglichen Zusammenlebens von Tätern und Opfern herzustellen.
Wir haben auch bereits gesehen, dass es skeptische Stimmen zur Perspektive einer solchen Verbindung gab. Einer im Herbst 2002 veröffentlichten Umfrage zufolge war es sogar die Mehrheit der landesweit über 1600 befragten Ruander, die nicht wusste wie Gacaca, trotz ihrer in unzähligen Veranstaltungen, in Zeitungen und im Radio propagierten neuen Inhalte und Ziele, den Herausforderungen gerecht werden will. Dass die Verfahren beschleunigt werden und die lokalen Gemeinschaften eine größere Mitwirkung haben sollen, war den meisten jedoch bekannt und traf auf Zustimmung. Aber nur 7,3 Prozent der Befragten waren der Meinung, Gacaca würde in besonderer Weise zur Versöhnung beitragen.113 Sind also die Zustimmungsbekundungen zu Gacaca, ob nüchtern oder euphorisch vorgebracht,114 nicht auch Beschwörungsformeln, deren autosuggestive Kraft Unsicherheit und Angst verdrängen soll? Dafür spricht ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Über 90 Prozent der Befragten hatten die Anfänge des Völkermords in Ruanda erlebt, 36,1 Prozent