La San Felice Band 13. Александр ДюмаЧитать онлайн книгу.
Achmet, bei sich.
Der Cardinal nahm die Capitulation, las sie und ging mit dem Chevalier Micheroux und den Anführern der englischen, russischen und türkischen Hilfstruppen in ein Nebenzimmer.
Zehn Minuten später trat er wieder ein, ergriff die Feder und schrieb ohne weitere Diskussion seinen Namen unter den Aurora’s.
Dann reichte er die Feder dem Commandanten Foote, dieser gab sie seinerseits weiter an den Commandanten Bailly und dieser an den Commandanten Achmet.
Die einzige Forderung, welche der Cardinal stellte, war, daß der Tractat, obschon am 22. unterzeichnet, auf den 18. zurückdatirt werde.
Diese Forderung, auf welche der Oberst Mejean ohne Zögern einging und die für alle Welt ein Geheimniß war, ist Dank der genauen Kenntniß, die wir von jener Epoche haben, und der Correspondenz des Königs und der Königin, welche wir im Jahre 1860 so glücklich waren in unsere Hände zu bekommen, für uns kein Geheimniß.
Der Cardinal wollte, daß das Datum des Tractats ein früheres wäre als das des Briefes, welchen er von der Königin erhalten und der ihm untersagte, unter irgend einem Vormund mit den Rebellen zu unterhandeln.
So konnte er den Vorwand geltend machen, er habe den Brief erst erhalten, als die Capitulation bereits unterzeichnet gewesen sei.
Da wir es hier mit einem rein historischen Punkt zutun haben, so ist es von der größten Wichtigkeit, unseren Lesern genau den Text der zehn Artikel vorzulegen, welche nie anders als unvollständig oder gefälscht in die Oeffentlichkeit gelangt sind.
Es handelt sich um einen furchtbaren Prozeß, in welchem der Cardinal Ruffo, durch die Geschichte oder vielmehr einen Geschichtschreiber, einen parteiischen und schlecht unterrichteten Richter, in erster Instanz verurtheilt, gegen Ferdinand, Caroline und Nelson an die Nachwelt appelliert.
Die Capitulation lautete folgendermaßen:
»Art. l. – Das Castello Nuovo und das Castello d’Uovo werden dem Commandanten der Truppen Seiner Majestät des Königs beider Sicilien und der seiner Bundesgenossen, des Königs von England, des Kaisers aller Reussen und des Sultans der ottomanischen Pforte mit allen Vorräten an Munition und Proviant, Artillerie und in den Magazinen vorhandenen Effecten aller Art übergeben, welche nach Unterschrift der gegenwärtigen Capitulation durch die Inventur der betreffenden Commissäre zu specificiren sind.
»Art. 2. – Die die Garnison bildenden Truppen werden ihre Forts behalten, bis die Schiffe, von welchen sogleich die Rede sein wird und welche bestimmt sind, Alle, die es wünschen, nach Toulon zu gehen, dahin zu bringen, segelfertig sein werden.
»Art. 3. – Die Besatzungen ziehen mit militärischen Ehren ab, das heißt mit Waffen und Gepäck, unter Trommelschlag, mit brennenden Lunten und fliegenden Fahnen, jede mit zwei Stücken Geschütz. An dem Meeresstrande werden, sie die Waffen ablegen.
»Art. 4. – Die Personen und das bewegliche Eigenthum sämtlicher die beiden Garnisonen bildenden Individuen werden respektiert und dafür gebürgt.
»Art. 5. – Allen obenerwähnten Individuen steht die Wahl frei sich entweder auf Parlamentärschiffen, welche man dazu verwenden wird, um sie nach Toulon zu bringen, einzuschiffen, oder unbelästigt mit ihren Familien in Neapel zu bleiben.
»Art. 6. – Die in der gegenwärtigen Capitulation festgesetzten Bedingungen erstrecken sich auf alle in den Forts befindlichen Personen beiderlei Geschlechtes.
»Art. 7. – In gleicher Weise der Wohlthaten dieser Bedingungen theilhaftig sind alle von den Truppen Seiner Majestät des Königs beider Sicilien oder von denen seiner Bundesgenossen in den Gefechten, welche vor der Blockade der Castelle stattgefunden, gemachten Gefangenen insoweit sie den regulären Truppen angehören.
»Art. 8. – Der Erzbischof von Salerno, Micheroux, Dillon und der Bischof von Avellino bleiben als Geißeln in den Händen des Commandanten des Fortes San Elmo bis zur Ankunft der ausgewanderten Patrioten in Toulon.
»Art. 9. – Mit Ausnahme der soeben genannten Personen werden sämtliche in den Forts sitzende Geißeln und Staatsgefangenen sofort nach Unterzeichnung der vorliegenden Capitulation in Freiheit gesetzt werden.
»Art. 10. – Die Artikel der vorstehenden Capitulation können nicht eher zur Ausführung gelangen, als bis sie von dem Commandanten des Castells San Elmo gutgeheißen worden sind.
»Gegeben auf dem Castello Nuovo am 18. Juni 1799.
(Unterz.)Massa, Commandant des Castello Nuovo; Aurora, Commandant des Castello d’Uovo; Cardinal Ruffo, Generalvicar des Königreiches Neapel; Antonio, Chevalier Micheroux, Bevollmächtigter Seiner Majestät des Königs beider Sicilien bei den russischen Truppen; E. T. Foote, Commandant der Schiffe Sr. Majestät des Königs von Britannien; Bailly, Commandant der Truppen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland; Achmet, Commandant der ottomanischen Truppen.
Unter den Unterschriften der verschiedenen bei der Capitulation betheiligten Anführer las man folgende Zeilen:
»Kraft des von dem Kriegsrath in dem Castell San Elmo am 3. Messidor über den vom 1. Messidor datierten Brief des Generals Massa, Commnudanten des Castello d’Uovo, gefaßten Beschlusses billigt der Commandant des Castells San Elmo die vorstehende Capitulation.«
»Fort San Elmo am 3. Messidor im Jahre VII der französischen Republik (21. Juni 1799).
An demselben Tage, wo die Capitulation wirklich unterzeichnet ward, das heißt am 22. Juni; schrieb der Cardinal, hoch erfreut, zu einem so glücklichen Resultat gelangt zu sein, an den König einen umständlichen Bericht über die ausgeführten Operationen, und beauftragte den Capitän Foote, einen der Unterzeichner der Capitulation, diesen Brief dem Könige in eigener Person zu überbringen.
Der Capitän Foote machte sich mit dem »Seahorse« sofort auf den Weg nach Palermo.
Er war seit einigen Tagen im Commando dieses Schiffes auf den Capitän Ball gefolgt, welchen Nelson zu sich zurückberufen hatte.
Am nächstfolgenden Tage ertheilte der Cardinal alle erforderlichen Befehle zur möglichst schnellen Bereitmachung der Schiffe, mittelst deren die patriotische Garnison nach Toulon transportiert werden sollte.
Denselben Tag schrieb er an Ettore Caraffa, um ihn aufzufordern, die Forts von Civitella und Pescara unter denselben Bedingungen an Pronio zu übergeben, unter welchen das Castello Nuovo und das Castello d’Uovo übergeben worden waren.
Da er fürchtete, der Graf von Ruvo werde seinem Worte nicht trauen oder in seinem Briefe eine Hinterlist wittern, so ließ er fragen, ob es nicht in einem oder dem andern der Castelle einen Freund von Ettore Caraffa gäbe, zu welchem dieser volles Vertrauen hätte, um diesen Brief an ihn zu befördern und ihm einen genauen Begriff von dem Stande der Dinge zu geben.
Nicolino Caracciolo erbot sich Ueberbringer des Briefes zu sein, empfing denselben aus den Händen des Cardinals und brach auf.
Noch denselben Tag ward ein von dem Generalvicar unterzeichnetes Edict gedruckt, veröffentlicht und angeschlagen.
Dieses Edict erklärte, der Krieg sei beendete es gebe in dem Königreiche weder Parteien nach Factionen, weder Freunde nach Feinde, weder Republikaner nach Sanfedisten mehr, sondern blos nach ein Volk von Brüdern und Bürger unter einem und demselben Könige, der Alle mit gleicher Liebe umfassen wolle.
Die Gewißheit des Todes war bei den Patrioten so groß gewesen, daß selbst die, welche, weil sie den Versprechungen Ruffo’s doch nicht vollständig trauten, beschlossen hatten, in die Verbannung zu gehen, diese im Vergleiche zu dem Loose, welchem sie sich aufgespart glaubten, als ein Glück betrachteten.
Drittes Capitel.
Die Auserwählten der Rache
Mitten unter dem Chor von Freude und Traurigkeit, welches von dieser Masse Verbannter, jenachdem sie mehr am Leben oder am Vaterlande hingen, aufstieg, hielten zwei junge Wesen schweigend und wehmüthig in einem der Zimmer des Castello Nuovo sich umschlungen.
Diese beiden jugendlichen Wesen waren Salvato und Luisa.
Luisa