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Deutschland – deine Politiker. Friedemann Weckbach-MaraЧитать онлайн книгу.

Deutschland – deine Politiker - Friedemann Weckbach-Mara


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als steuerfreie Kostenpauschale – unter anderem, um eine Zweitwohnung in Bonn zu bezahlen. 134 Abgeordnete machen damit ein Riesengeschäft. Sie kassieren wie Großverdiener und wohnen billig wie Sozialmieter – und zwar auf Kosten der Staatskasse. Die Apartments in bester Stadtlage sind in den Fraktionen heißbegehrt, man muss schon einige Bonner Jahre auf dem Buckel haben, um einziehen zu dürfen. Zu den Billig-Mietern gehören Bundespostminister Wolfgang Bötsch (CSU), die SPD-Spitzenpolitiker Rudolf Dreßler und Herta Däubler-Gmelin sowie Ex-Unionsfraktionschef Alfred Dregger. Auch die Ex-Minister Heinz Riesenhuber (CDU), Jürgen Möllemann (FDP) und Hans Engelhard (FDP) haben schon als Regierungsmitglieder von dem Mietskandal profitiert und wohnen noch heute in ihrem Appartement. Nur 280 D-Mark bezahlen die Politiker für ihre 41-Quadratmeter-Unterkünfte mit Kochecke und Balkon ganz in der Nähe des Bundestages Das ist eine Kaltmiete von knapp 6,83 Mark pro Quadratmeter. Vermieter ist die bundeseigene Immobilienfirma Baugrund. Die Appartements wurden Anfang der sechziger Jahre mit Bundeszuschüssen gebaut.

      Wegen dieser Zuschüsse, so fordert die Kölner Oberfinanzdirektion, müssen die Bundestags-Appartements juristisch behandelt werden wie normale Sozialwohnungen. Das heißt: Wer zu viel verdient und zu wenig zahlt, muss eine „Fehlbelegungsabgabe“ entrichten. 247 D-Mark pro Monat verlangt die Behörde von jedem Abgeordneten.

      Doch der SPD-Abgeordnete Peter Conradi, Wohnungsbau-Experte seiner Partei, zerstörte selbst diesen Versuch, ein wenig Mietgerechtigkeit herzustellen. Conradi wälzte die einschlägigen Gesetze und stellte fest: Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen dürften für die Abgeordneten-Appartements in Bonn insgesamt lediglich 8,20 Mark pro Quadratmeter verlangt werden. Die Oberfinanzdirektion kuschte vor dem Widerspruch des Abgeordneten und reduzierte die Fehlbelegungsabgabe auf 56 D-Mark.

      Conradi, der sofort seine Nachbarn – wie Minister Bötsch – über seinen Erfolg informierte, blieb uneinsichtig. Er sagte mir: „Wenn das Land die Gesetze ändert, zahle ich auch mehr, vorher nicht.“ Die 134 Abgeordneten zahlten künftig also – Miete plus Abgabe – nur 336 D-Mark für ihr Appartement statt der sonst üblichen 800 D-Mark im Monat.

      Die damalige Bundeswohnungsbauministern Irmgard Schwaetzer (FDP) beendete dann doch die Vorzugsbehandlung mit dem Hinweis: „Die Fehlbelegungsabgabe ist auf Sozialwohnungen zugeschnitten und daher für diese Abgeordneten-Wohnungen nicht geeignet. Daher bleibt uns nur ein Ausweg, um diese offensichtliche Ungerechtigkeit zu beseitigen: Wir verpflichten die zuständige bundeseigene Wohnungsgesellschaft, die öffentlichen Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Damit fallen diese Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus und werden mietrechtlich praktisch wie frei finanzierte Mietwohnungen behandelt. Abgeordnete brauchen eine Bleibe in Bonn, aber keine Begünstigungen wie bedürftige Sozialmieter.“

      ◆

      Anfang 1994 hätte Carola von Braun (FDP) beinahe ihr politisches Köfferchen packen und ihren Job als Parteichefin und Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Berliner Abgeordnetenhaus an den Nagel hängen müssen. Sie hatte immerhin acht Friseur-Rechnungen (1.238 DM) über die Fraktionskasse abgerechnet. Fraktionsgelder sind zum großen Teil Zuschüsse aus dem Landeshaushalt – also Steuergelder. Die Politikerin (Jahresgehalt 165.000 DM) rechnete auch für 8.000 D-Mark Flüge ab, um bei den Bundesvorstandssitzungen ihrer Partei in Bonn dabei zu sein. Rechtsanwalt Ekkehard Plöger (auch FDP-Mitglied) bekam von der haarigen Angelegenheit Wind, stellte Strafantrag wegen Veruntreuung von Steuermitteln.

      Kritik auch aus Bonn. FDP-Haushaltsexperte und Fraktionsvize Wolfgang Weng: „Das ist völlig unmöglich und spottet jeder Beschreibung.“ Felix-Erik Laue, Landesvorsitzender vom Berliner Bund der Steuerzahler, ging noch weiter: „Ein eklatantes Beispiel für Selbstbedienung, Frau von Braun sollte sich aus der Politik zurückziehen.“

      Die FDP-Fraktion sah das nicht so eng und beließ nach einer Abstimmung Carola von Braun (Nichte des verstorbenen Raketenforschers Wernher von Braun) in ihrem Amt. Noch einmal gutgegangen.

      Mitte Juni 1994 traf ich wie so oft Wolfgang Roth (*1941, Juso-Vorsitzender 1972–1974, Bundestagsabgeordneter 1976 bis September 1993) mittags bei „Ossi“ an der Bar. Es war der Bonner Polit-Treffpunkt im Bundeshaus unter der gastronomischen Leitung von Ossi Cempellin. Roth mit Bier in der Hand spottete wie üblich, weil ich zum Essen ein Glas Milch trank. Aber sonst verstanden wir uns über die Jahre recht gut. Bis ich auf seine neuen Geldforderungen zu sprechen kam.

      Zur Erinnerung: Mehr als 10.000 D-Mark solle niemand in Deutschland monatlich verdienen dürfen, hatte er 1974 als Vorsitzender der Jungsozialisten gefordert. Im weiteren Verlauf seiner Karriere hat der Mann aus Schwaben den Wert des Geldes durchaus schätzen gelernt. Inzwischen schien er sogar zu jenen Politikern zu gehören, die nicht genug davon bekommen können. Jedenfalls verklagte Roth (damals 53) den Deutschen Bundestag, dem er 17 Jahre lang angehörte. Es ging dabei um Pensionszahlungen in sechsstelliger Höhe. Roth, zuletzt Wirtschaftssprecher seiner Fraktion, wechselte 1993 von Bonn nach Luxemburg und wurde dort Vizepräsident der EU-eigenen Europäischen Investitionsbank. Monatsgehalt: gut 26.000 D-Mark. Seine Amtszeit endete 1999. Roth stand danach als 58-jährigem sofort eine Pension für seine Bundestagszeit in Höhe von knapp 8.000 D-Mark zu.

      Doch dem SPD-Mann war das zu wenig. Er wollte zusätzlich 3.000 D-Mark monatlich für sechs Jahre als Bankdirektor kassieren. Als die Bundestags-Verwaltung ihm ankündigte, die Luxemburger Pension werde mit den Bonner Zahlungen verrechnet, reicht Roth die Klage ein. Er hält die Bonner Rechtsposition für „eine blanke Unverschämtheit“. Bei seinem zweiten Bier sagte Roth: „Ich muss doch wohl für die sechs Jahre, die ich in Luxemburg tätig bin, eine zusätzliche Pension bekommen. Hier geht es schließlich um etwa 3.000 Mark, bei durchschnittlicher Lebenserwartung also um ein Gesamtruhegeld von zusätzlich gut 200.000 Mark. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich am Ende mit dem Viertel meines letzten Einkommens in Rente gehen soll, nur weil die Pension aus Luxemburg mit der des Abgeordneten verrechnet wird.“ Hinter verschlossenen Türen schüttelten selbst Parteifreunde den Kopf über ihren langjährigen Fraktionsvize. Aber Roth setzte sich durch. Danach habe ich ihn nicht mehr bei Ossi gesehen.

      Mit Reisespesen der besonderen Art machte 1996 ein Bonner Staatsmanager von sich reden und berief sich dabei auch noch auf Bundeskanzler Helmut Kohl, der das gar nicht lustig fand.

      Wie mir ein Freund erzählte und mit Dokumenten belegte, reiste der Chef der staatlichen Deutschen Entwicklungshilfe-Gesellschaft (DEG), Rainer von Othegraven (damals 59), mit Frau Marie-Luise regelmäßig dreimal im Jahr hochoffiziell zu den festlichen Empfängen der Weltbank. Mal stiegen die beiden im Washingtoner Nobelhotel „Madisson“, mal im Madrider „Palace“-Hotel ab – und immer ging alles, vom First-Class-Flug bis zum Luxushotel, auf Kosten der deutschen Staatsfirma. Für die Dame gab es sogar Tagegeld. Auf Wunsch stand ihr selbstverständlich ein eigener Dolmetscher zur Verfügung.

      Der Bundesrechnungshof fand heraus, dass die aufwendigen Reisen des Geschäftsführers des deutschen Staatsunternehmens in der Zeit von 1990 bis 1994 insgesamt rund 820.000 D-Mark gekostet haben. Zwischen 66 und 86 Tage pro Jahr war Rainer von Othegraven (Jahresgehalt: 470.000 DM) unterwegs. Dazu steht in dem vertraulichen Gutachten des Bundesrechnungshofs auf Seite 11: „Auf die Ehefrau entfielen dabei an Fahrtkosten und Tagegeld mindestens 170.000 D-Mark.“

      Ausgaben, die nach Auffassung der Rechnungsprüfer nicht korrekt sind: „Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass die DEG die Kosten für die Mitreise der Ehefrau des Geschäftsführers nicht hätte übernehmen sollen.“

      Das sah Rainer von Othegraven völlig anders. Der DEG-Chef sagte mir am Telefon: „Das Reisen mit der Ehefrau hat absolut einen Sinn. Es ist Teil meines Erfolgs. Die Herren Kohl und Kinkel machen das ja auch so.“

      Dagegen heißt es auf Seite 18 des Rechnungshofberichts: „Der Bundesrechnungshof sieht in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen in den geleisteten Erstattungen über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Verstoß gegen die eindeutige Regelung des Anstellungsvertrages.“


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