Kreuz Teufels Luder. Evelyna KottmannЧитать онлайн книгу.
Juni 1963,
Akte einer Schweizer Stadt
Mit Entscheid vom 14. August 1962 hat die Vormundschaftsbehörde der Stadt über Arabat und Luisa eine Erziehungskontrolle angeordnet und gleichzeitig die Wegnahme der beiden Kinder aus dem elterlichen Haushalt beschlossen.
Vater Jakob ist am 25. August 1962 von der Stadt fortgezogen. Die zuvor längere Zeit von ihm getrennt lebende Ehefrau Lilith hat die Stadt ebenfalls verlassen. Sie ist nun zu ihrem Jakob zurückgekehrt und auch die Kinder Arabat und Luisa haben wieder Aufnahme in der Familiengemeinschaft gefunden. Daraus ergibt sich, dass die Vormundschaftsbehörde der Stadt zur Führung der Erziehungskontrolle nicht mehr zuständig ist und die Massnahme nach Art. 284 ZGB nicht mehr vollziehen kann. Auf Grund dieser Situation ersuchte die Vormundschaftsdirektion der Stadt am 3. April 1963 die nun zuständige Vormundschaftsbehörde des neuen Kantons die Erziehungskontrolle zu übernehmen und die rechtskräftig beschlossene Wegnahme der Kinder durchzuführen. Eine Antwort auf dieses Gesuch ist bis jetzt nicht eingegangen.
21. Oktober 1965,
Protokoll der neuen Wohngemeinde
(...) Die mit Schlussnahme vom 13. Juni 1963 vormundschaftlich eingesetzte Erziehungs-Kontrollperson Herr Pfarrer Reinhard erstattet Schlussbericht in der Angelegenheit der Familie Jakob, Lilith, deren Kinder Arabat und Luisa.
Dem Bericht ist zu entnehmen dass beide Elternteile ihrer Erziehungsaufgabe nicht gewachsen seien und dass eine Gefährdung der Kinder durch das charakterliche Benehmen der Eltern (Nikotin, Alkohol, Herumziehen etc.) bestehe. Herr Pfr. Reinhard kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass eine Überwachung und Betreuung der Erziehung der Kinder auch in Zukunft nötig ist.
Auszug von Pfr. Reinhard
Ich habe die Familie einige Male besucht. Zuerst hatte ich den Eindruck, dass die Kinder sehr vernachlässigt waren. Ich habe der Mutter zugesprochen, sich hier ein wenig aufzuraffen. Leider war die oft nicht daheim. Dafür traf ich einen Mann, der im Hause war. Es schien mir, dass durch die Erziehungskontrolle die Eltern doch wenigstens besorgt waren im Haus bessere Ordnung zu halten und die Kinder ein wenig mehr zu pflegen.
Ich musste die Feststellung machen, dass die Eltern (zum Teil mit den Kindern) viel unterwegs waren.
Um eine Unterstützung wurde ich nur einmal in der ersten Zeit ihrer Niederlassung gebeten.
Einer Überwachung und Betreuung werden die Kinder auch in Zukunft bedürfen. Die beiden Eltern sind ihrer Erziehungsaufgabe nicht gewachsen, vor allem wird das charakterliche Benehmen der Mutter und der Männer die ein und ausgehen (Nikotin, Alkohol, viel auswärts sein, keine religiöse Bedürfnisse) die Kinder sehr gefährden. (...)
8. November 1965,
Protokoll der neuen Wohngemeinde
Als Erziehungskontrollperson wird ernannt Frau Alice am Hübeliweg mit dem Auftrag, periodische Kontrollen durchzuführen und dem Gemeinderat Mitteilung zu machen, falls sich Massnahmen im Sinne von Art. 283/85 ZBG aufdrängen sollten. Nach Ablauf von 2 Jahren ist dem Gemeinderat über die Erziehungskontrolle schriftlich Bericht zu erstatten.
9. Dezember 1965,
Schreiben der Gemeindepolizei
Im Gemeinderat ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass die im Dollhaus wohnhafte Frau Lilith in sittlicher Beziehung zu Klagen Anlass gebe. Es sei deshalb die Frage zu prüfen, ob die Kinder der dort lebenden Lilith in sittlicher Beziehung nicht gefährdet seien.
Wir ersuchen Frau Alice, diese Feststellung auf ihre Richtigkeit zu prüfen und uns Bericht erstatten zu wollen.
21. Mai 1966,
Brief von Zuhälter Pietro an den Gemeinderat
Nach Beschreibung von Frau Alice wollen sie Lilith zwei Kinder wegnehmen, so wie sie sagen wenigstens zwei! Ich bin bis Jetzt für diese Frau und deren Kinder aufgekommen, seit Vater Jakob aus dem Haus ist.
Ich habe sie während der Scheidung unterstützt. So wie Frau Alice mir sagte sind die Kinder in Ordnung und finde es nicht nötig das die Kinder fort müssen, ich habe ja Anfangs Januar unterschrieben das ich für alle sorgen werde. Wenn sie die beiden Kinder holen wird der Frau und mir grosses Leid angetan. Ich hoffe sie übersehen die Schreibfehler, da ich sonst nur Italienisch schreibe, und nur mich wehren möchte um mein Recht.
Hochachtungsvoll
Grüsst
31. Mai 1966,
Schreiben der Gemeindepolizei
Prekäre Familienverhältnisse
Bei der Gemeindepolizei gingen in letzter Zeit häufig Klagen ein, dass die Familienverhältnisse bei der Fam. Lilith stets prekärer werden.
Wir verweisen auf den Bericht vom 15. Dez. 1965.
Es zeigte sich, dass Vater Jakob seit einem Monat nicht mehr bei der Familie nächtigt. Seit dem November 1965 ist ein anderer Mann bei der Frau, anfänglich ca. 1 Monat. Er arbeitete an verschiedenen Stellen und konnte keine halten. Er wurde bei der letzten Stelle fristlos entlassen, da er nur gelegentlich zur Arbeit erschien und zudem verlangte er stets Vorschuss.
Dieser Mann äusserte sich mir gegenüber, dass er unter allen Umständen Lilith heiraten werde!!!
Vor ca. 3 Monaten zog noch ein anderer Mann noch zu Lilith. Seit der Mann bei Lilith wohnte kümmerte er sich nirgends um einen Arbeitsplatz. Auf dem Betreibungsamt ist der Mann Fr. 1759.– eingeschrieben.
Der Mann wurde von mir aufgefordert, das Haus zu verlassen. Bei allen Kontrollen stellte ich fest, dass die Kinder ärmlich gekleidet sind. Zudem wurden wir von den Nachbarn dieser Familie aufmerksam gemacht, dass die Kinder bei ihnen Geld und Brot betteln. Ausserdem hat Mutter Lilith Lebensmittelschulden Fr. 166.–.
Am 26. Mai 1966 hatten sie zum Mittagessen Hundefleisch. Die Wohnung ist ihnen seit dem 13. Januar 1966 gekündigt. Eine andere haben sie bis jetzt noch nicht.
Wir schildern ihnen diese Umstände, weil in nächster Zeit fürsorgliche Massnahmen getroffen werden müssen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
[Der Gemeindepolizist]
1. Juni 1966,
Brief des Gemeindeammanns an Zuhälter Pietro
Dem Gemeinderat ist bekannt geworden, dass Sie nicht regelmässig Arbeiten. Wir sehen uns deshalb veranlasst, Sie wegen dieses arbeitsscheuen Lebenswandels allen Ernstes zu verw[arnen und Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Personen, die sich der Gefahr eines Notstandes und der Verarmung aussetzen gemäss Art. 370 ZGB unter Vormundschaft gestellt werden müssten. Wir wären veranlasst gegen sie vormundschaftliche Massnahmen zu ergreifen, falls Sie in Zukunft nicht regelmässig arbeiten sollten.
Hochachtungsvoll
Im Namen des Gemeinderates
1. Juni 1966,
Brief des Gemeinderates an Frau Alice
(...) Wir übermitteln Ihnen beiliegend die zwei Zuschriften an die beiden Zuhältern von Frau Lilith, sowie den Bericht der Gemeindepolizei über die Familienverhältnisse vom 31. Mai 1966 mit dem Ersuchen, zu diesen Akten Stellung nehmen zu wollen. Der Gemeinderat wird sowohl die beiden Herren auffordern, sofort für regelmässige Arbeit zu sorgen, ansonst der Gemeinderat gehalten wäre, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Zuhälter Kurt hat in der Gemeinde keine Schriften deponiert, weshalb ihm auch Wegweisung angedroht wird. Wie uns der Herr Gemeinderat mitteilt, wäre Vater Jakob bereit, zwei der vier Kinder auf seine Kosten und freiwillig in das Kinderheim zu verbringen. Wir ersuchen Sie, mit ihm in dieser Angelegenheit zu sprechen und von ihm eine schriftliche Erklärung zu verlangen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Gemeinderates
25. Juni 1966,
Schreiben der Gemeindepolizei
Wir stellen fest, dass Frau Lilith mit den Kindern