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Morde am Fließband: Kriminalgeschichten. Alexis WillibaldЧитать онлайн книгу.

Morde am Fließband: Kriminalgeschichten - Alexis Willibald


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Blicken, sie winken nur, und alles fliegt, sie sind Gastwirte wie nur aus Gefälligkeit und weisen dem Gast die Türe, der etwa mit der herkömmlichen Weise der Bewirtung nicht zufrieden wäre. Sie treten wie Könige auf und können die Tyrannen ihrer Gegend werden, aber auch ihre Propheten. Der Sandwirt Andreas Hofer war ein solcher auf dem Eigenen sitzender, von allen in seiner Gegend hochverehrter Gastwirt, aber nur einer der Abkömmlinge der altgermanischen freien Hofbesitzer, wie sie in Norddeutschland nur noch in einem Teile von Westfalen vorkommen, in Österreich, Bayern, Tirol und Schwaben dagegen noch in großer Anzahl gefunden werden.

      Mit seiner Ehefrau Barbara hatte er in einer dreißigjährigen Ehe zwölf Kinder gezeugt, von denen fünf noch am Leben waren. Der älteste Sohn Leonhard besaß bereits als Müllermeister an einem anderen Orte ein eigenes Anwesen. Der zweite, Konrad, damals achtundzwanzig Jahre alt, lebte noch im väterlichen Hause und versah die Feldwirtschaft. Der vierundzwanzigjährige Friedrich stand dem Mühlengeschäft vor. Die beiden Töchter Margarete, dreiundzwanzig Jahre alt, und Kunigunde, achtzehn Jahre alt, dienten als Mägde im väterlichen Hause.

      Unfern der Mühle, aber noch auf deren Grund und Boden, stand eine Häuslerhütte, in der seit 1817 ein verheirateter Tagelöhner namens Wagner für einen niedrigen Mietzins wohnte. Er hatte seinerseits dafür die Verpflichtung übernommen, auf Bestellung vorzugsweise bei dem Schwarzmüller um geringen Tagelohn (sechs Kreuzer und Kost) zu arbeiten.

      Außer der Müllerfamilie lebte noch ein dreizehnjähriger Pferdejunge auf der Mühle. Er hatte seine Schlafstelle in einem entfernten Pferdestall, so daß er von dem, was des Nachts in der Mühle vorging, nichts hören konnte.

      Gegen Mitte August 1817 war der Schwarzmüller plötzlich verschwunden; seit dem 9. August hatte ihn niemand gesehen. Aber erst am 11. Oktober machte seine Frau beim Landgericht davon Anzeige. Sie gab an, ihr Mann habe sich vor neun Wochen mit allem Baren heimlich entfernt und seitdem nichts von sich hören lassen. Sie trug auf eine öffentliche Vorladung des Entwichenen an und bat um Beschlagnahme seiner ausstehenden Forderungen. Die Vorladung hatte keinen Erfolg, und das Vermögen des Abwesenden wurde in gerichtliche Verwaltung genommen.

      Erst ein Jahr nach seinem Verschwinden verbreitete sich das Gerücht, der Schwarzmüller sei auf seiner Mühle erschlagen worden. Es war durch eine Äußerung jenes Tagelöhners Wagner entstanden, der einmal bei der Arbeit zu einem anderen Tagelöhner während einer Unterhaltung über die Müllersleute gesagt hatte: »Preuß, wenn du wüßtest, was ich weiß, du würdest dich wundern. Wenn ich von den Müllersleuten reden müßte, so würde die Mühle zugesperrt, und sie kämen alle ins Zuchthaus. Wenn ich Geld brauche, so müssen sie es mir geben. Und wenn ich die Häuslerhütte haben will, so müssen sie mir die auch geben.«

      Der Gendarm des Distrikts machte im September 1818 eine Anzeige darüber beim Landgericht. Sein Verdacht, der sich auf die Äußerung des Wagner gründete, schien ihm noch bestärkt zu werden durch den Umstand, daß es in der ganzen Gegend bekannt war, in welchem Unfrieden der Schwarzmüller mit seiner Familie gelebt hatte. Überdies fiel ihm jetzt ein, wie verlegen die Müllersleute sowohl als auch der Wagner und seine Frau gewesen waren, als er bei ihnen wegen des Verschwindens des Schwarzmüllers nachgefragt hatte. Dem Gerichte selbst war nur zu wohl bekannt, daß seit langem schon eine erbitterte Todfeindschaft zwischen dem Schwarzmüller und seiner ganzen Familie geherrscht hatte. Erst zwei Monate vor seinem Verschwinden hatte der Müller seine eigene Frau und seine Söhne beim Gericht deswegen verklagt, weil sie ihm die Schlüssel zu seinen Zimmern und seinem Geldvorrat fortgenommen, sich in den Besitz der Getreidevorräte gesetzt, sich das ganze Hausregiment angemaßt und ihm sogar mit Schlägen gedroht hätten. Die Beklagten hatten sich damit verteidigt, daß das ganz in der Ordnung wäre, denn der Müller sei ein liederlicher Hausherr und Verschwender, der alle seine Pflichten vernachlässige; er lebe im Ehebruch und habe neulich erst wieder mit einer liederlichen Dirne ein Kind erzeugt, das ihm viel Geld gekostet habe. Zwar wurde der Frau und den Kindern anbefohlen, dem Hausherrn die ihm gebührende Gewalt wieder einzuräumen; aber schon am nächsten Tage war er abermals klagend vor den Gerichten erschienen, denn die Seinen hatten sich tätlich an ihm vergriffen. Es mußte eine besondere Kommission in die Mühle geschickt werden, um den Gatten und Hausherrn wieder in seine Rechte einzusetzen; auch da äußerte sich aus beiden Seiten die tiefste Erbitterung, und Frau und Kinder erklärten, sie behielten sich ihre Klage gegen den liederlichen Mann vor, unter dessen Regiment sie ihres Lebens nicht sicher wären.

      Das Landgericht tat nach der Anzeige, die der Gendarm erstattet hatte, sofort mit anscheinend großem Eifer die nötigsten Schritte zu einer vorläufigen Untersuchung. Der Landrichter begab sich selbst in die Schwarzmühle und vernahm mehrere Zeugen; aber es kam nichts dabei heraus. Der Tagelöhner Preuß wiederholte zwar, was ihm der Tagelöhner Wagner gesagt hatte, aber Wagner nannte das eine leere Rede und behauptete mit den Müllersleuten, der Schwarzmüller sei heimlich davongegangen, niemand wisse es anders. Für das allgemeine Gerücht, daß der Müller erschlagen worden sei und Wagner geholfen habe, seinen Leichnam in der Sägemühle zu verscharren, fanden sich keine Beweise, und da der Gemeindeälteste Konrad erklärte, er wisse von den Müllersleuten und von dem Wagner nichts Nachteiliges, und auch ein Hirt bezeugte, er habe in der Heuernte 1817 für den Schwarzmüller in dessen Begleitung einen Sack Geld, der wohl an zweitausend Gulden habe enthalten können, in einen entfernten Ort forttragen müssen, so wurde die vorläufige Untersuchung geschlossen und keine weiteren Nachforschungen angestellt.

      Freilich waren von dem Gericht mehrere Unterlassungssünden begangen worden. Der Preuß war nicht eidlich, die Töchter des Schwarzmüllers waren gar nicht vernommen worden. In der Sägemühle hatte man nicht nachgegraben, und der Landrichter unterließ, was seine Pflicht gewesen wäre, die Akten zur Prüfung an das Obergericht einzusenden.

      Hiermit schien die ganze Sache beendet, und das Gerücht schwieg. Über drei Jahre hörte man nichts von dem verschwundenen Schwarzmüller, während die Familie ruhig im Besitz der Mühle und der ganzen Hinterlassenschaft blieb.

      Im Jahre 1821 aber entstand gegen den Landrichter, der jene vorläufige Untersuchung geführt hatte, der dringende Verdacht mehrerer Unterschleife und anderer Amtsvergehen. Er wurde suspendiert, und ein Bevollmächtigter des Obergerichts wurde nach dem Sitze des Landgerichts gesandt, um den neuen Verwalter einzuführen und zugleich eine Amtsvisitation abzuhalten.

      Während er damit beschäftigt war, brach plötzlich in einer Novembernacht Feuer in der verschlossenen Registratur aus, durch das ein großer Teil der Akten des Gerichts in Flammen aufging und den Eingesessenen ein bedeutender Schaden widerfuhr. Der Verdacht der Brandstiftung fiel sogleich auf den suspendierten Richter, weil das Motiv sehr nahe lag, daß er die Zeugnisse seiner Amtsveruntreuungen hatte vernichten wollen, und es wurde eine neue Untersuchung wegen dieser Brandstiftung gegen ihn eröffnet.

      Der Bevollmächtigte richtete nun seine ganze Aufmerksamkeit darauf, aus den geretteten Akten diejenigen Stücke herauszusuchen, deren Vernichtung für den vorigen Richter ein besonderes Interesse gehabt haben mußte; und während ihm dabei ein Aktenbündel »Die Aufstellung eines Kurators für den abwesenden Schwarzmüller betreffend« in die Hände geriet, erhielt er zugleich von dem Gerücht Nachricht, daß dieser Müller von den Seinen ermordet worden sei. Es wurde ihm zugeflüstert, daß der vorige Richter von den wohlhabenden Müllersleuten wohl ein Stück Geld müsse erhalten haben, um die Sache auf sich beruhen zu lassen. Dieser Verdacht wurde in den Augen des Bevollmächtigten nur noch bestätigt, als er auch das andere unvollständige Aktenstück mit den Protokollen über die Aussage des Gendarmen und der Tagelöhner auffand.

      Sofort wurde eine neue Untersuchung eröffnet. Die schon früher vernommenen Zeugen sagten ungefähr dasselbe aus wie bei der Voruntersuchung. Nur die Ehefrau des Wagner legte schon beim ersten Verhör ein Bekenntnis ab. Die Söhne des Schwarzmüllers hätten vor vier Jahren ihren Ehemann beredet, daß er ihnen helfen möchte, ihren Vater auf die Seite zu schaffen. Das sei ungefähr im August oder September 1817 geschehen. Sie, die Ehefrau, hätte es nicht leiden wollen, die Söhne hätten aber nicht nachgelassen. Darauf wäre ihr Mann einmal nachts mit ihnen in die Schlafkammer des Müllers gegangen, und sie hätten ihn miteinander umgebracht. Der Leichnam sei in einer Felsschlucht auf dem Grund und Boden der Mühle vergraben worden.

      Der Ehemann der Zeugin, der Tagelöhner Wagner, wurde nun


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